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Kriegsopferfürsorge
Die Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz und Nebengesetzen werden an kriegsbeschädigte Menschen und ihre Hinterbliebenen sowie Opfer von Gewalttaten geleistet, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Gesetzes vorliegen. Sie umfassen Fürsorgeleistungen für alle Lebenslagen, in denen aus der besonderen Situation heraus ein Bedarf entsteht. Voraussetzung für die Leistungserbringung nach den vorgenannten Gesetzen ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den zuständigen Träger.
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