Alkoholkonsum
Ein Mann. Im Segelschiff auf dem wellenbewegten Meer. Ein Glas Bier. Absoluter Genuss.
Die Familienfeier. Man sitzt so schön zusammen. Da gehört der Sekt einfach dazu. Gemütlichkeit pur.
Ein Stadtfest. Jugendliche klammern sich an alkoholischen Mixgetränken fest. So schön war’s schon lange nicht mehr.
Wirklich?
Der allgemeine Trend jedenfalls, eine Party dann als cool beurteilen zu können, wenn man sich am nächsten Morgen nicht mehr an sein Handeln vom Vorabend erinnern kann, scheint jedenfalls ungebrochen. Alkohol verspricht Freiheit, Geselligkeit, Spaß.
Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigt auf, dass Jugendliche schon sehr früh Erfahrungen mit Alkohol machen. Nur acht Prozent der 12-15jährigen in Deutschland haben noch nie Alkohol getrunken, knapp ein Viertel trinkt regelmäßig, das heißt mindestens ein Mal pro Woche. Ihr Lieblingsgetränk: Bier und Mixgetränke.
Die Europäische Union zeigt sich ernsthaft besorgt über die sich verändernden Trinkgewohnheiten in Europa. So besorgt, dass der Ministerrat seinen Mitgliedsstaaten Empfehlungen über den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen schrieb.
In den USA kommen sechsmal mehr Jugendliche durch Alkohol ums Leben als durch alle anderen illegalen Drogen, so eine Studie der „American Medical Association“.
Die Erfahrung berauscht zu sein wird von vielen Jugendlichen als positiv bewertet. Man kann endlich mitreden. Der Anteil derjenigen, die sich willentlich bis zur Besinnungslosigkeit betrinken, nimmt stetig zu.
Die Öffentlichkeit nimmt diese Entwicklung sehenden Auges hin, reduziert ihre Reaktion häufig auf ein Augenzwinkern. Dabei weiß eigentlich jeder, dass jegliche Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke, sowie Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, in der Öffentlichkeit weder erhalten noch konsumieren. Damit sind zum Beispiel Wodka, Schnäpse oder auch Branntweinbohnen gemeint. So steht es in § 9 des Jugendschutzgesetzes.
Die Werbeindustrie hat die Zeichen der Zeit erkannt und erfolgreich in den Absatzmarkt Alkohol investiert. Eine ganze Reihe neuer „DesignerDrinks“ wurde erschaffen (Mix-Getränke, Alkopops, Alkohollimonaden um nur einige zu nennen), die eine neue Konsumentengeneration ansprechen, aber genau so den oben genannten Beschränkungen unterliegen. Die Stärke der Alkoholprodukte wurde erhöht und mit der Neuerschaffung ansprechender Lifestylepubs, Clubs oder Bars wird versucht junge Menschen anzuziehen. Die Supermarktregale und Tankstellen sind prall gefüllt mit vielversprechenden Flüssigkeiten.
„Mixery“ wird immer häufiger in eine Reihe mit Limonade gestellt und es ist keine Seltenheit, dass Jugendliche an der Supermarktkasse ihren „sixpack“ erhalten, am Weihnachtsmarkt den Glühwein und in der Kneipe ein Bier. Kaum jemand fragt sie nach ihrem Alter oder erhebt Einspruch.
Das Gaststättengesetz versuchte mit der Einführung des „Apfelsaftparagraphen“ den Jugendschutz zu unterstützen. Demnach muss nämlich mindestens ein alkoholfreies Getränk genau so günstig angeboten werden, wie die gleiche Menge des billigsten alkoholischen Getränks.
Dass es wenig Erfolg bringt, Jugendliche mit dem erhobenen Zeigefinger zum Alkoholverzicht aufzurufen, ist offensichtlich. Jugendlichen einzureden, auch ohne Alkohol Spaß haben zu können erscheint grotesk, wenn sie gleichzeitig das widersprechende Verhalten der Erwachsenen erleben.
Jeder Erwachsene sollte sich einmal die Zeit nehmen und fragen, in welchen Situationen er Alkohol trinkt. Welche Empfindungen er mit dem Genuss von Alkohol verbindet und was er seinem Kind vorlebt. Kann man nicht auch ohne Alkohol genießen?
Schauen Sie doch einmal genau hin, was Ihnen und Ihrem Kind Spaß macht, was Sie so richtig schön genießen können. Werden Sie aktiv und ermöglichen Sie Ihrem Kind eine bunte Palette von Spaßbringern und genussvolle Erlebnisse. Sie werden erleben, dass das wirkliche Gefühl von Freiheit und Wohlbefinden nicht in der Flasche zu kaufen ist.
Die professionellen „Genussexperten“, wie zum Beispiel Diskothekenbetreiber oder Veranstalter, müssen ihre „All-Inclusive-Partys“ oder Veranstaltungen, auf denen Alkohol zu Billigpreisen angeboten wird, im Sinne des Jugendschutzes gestalten. Das heißt die Altersbestimmungen bei Einlass und Aufenthalt einhalten und ein wachsames Auge auf die Abgabe und den Konsum von Alkohol halten. Nicht zuletzt hängt davon möglicherweise ihre Zuverlässigkeit und gegebenenfalls ihre Konzession ab.
Der Ansprechpartner zum Thema Jugendschutz in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist Stephan Rother, Tel. 06571/14-2220 oder der Beauftragte für Jugendsachen der Polizeidirektion Wittlich, Hubert Lenz, Tel.: 06571/9152-527.
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