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Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten (AGZ)

Ziel dieser Förderung ist ein Ausgleich der natürlichen und wirtschaftlichen Nachteile durch die Bewirtschaftung von Flächen in von der Natur aus benachteiligten Gebieten.  Die Ausgleichszulage soll die Fortführung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit in den benachteiligten Gebieten sicherstellen. Weitere Ziele sind die Erhaltung des ländlichen Raumes sowie die Offenhaltung der Kulturlandschaft.

Als benachteiligte Gebiete im Landkreis Bernkastel-Wittlich gelten insbesondere die Höhengebiete von Eifel und Hunsrück. Die als „benachteiligte Gebiete“ anerkannten Gemeinden bzw. Gemeindeteile sind in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums vom 20.03.1990 abschließend festgelegt.

Gefördert werden alle landwirtschaftlichen Nutzflächen des jeweiligen Betriebes, mit der Ausnahme von Weizen- und Silomaisflächen. Eine Ausgleichszulage kann nur von Betrieben beantragt werden, wenn diese

  1. die Mindestgröße nach & 1 (2) ALG erreichen (im Landkreis Bernkastel-Wittlich beträgt diese Mindestgröße 5,00 ha landwirtschaftliche Nutzfläche),
  2. nicht mehr als 75.000 € Gesamteinkünfte, darunter aus nichtlandwirtschaftlichen Einkunftsarten maximal 37.500 €, erzielt haben,
  3. die Betriebe mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden (Einkünfte aus Land- und Forstwirrtschaft müssen im vorzulegenden Einkommensteuerbescheid ausgewiesen werden).