Betriebsprämien sowie Prämien für den Anbau von Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte
Die Betriebsprämie bildet die erste Säule der Agrarförderung aus dem Bereich der Direktzahlungen.
Eine weitgehende Entkopplung der Förderung von der landwirtschaftlichen Produktion wurde mit der Einführung der Betriebsprämie realisiert. Zeitgleich wurde eine Verknüpfung der Zahlungen mit der Einhaltung von fachrechtlichen Bestimmungen (Cross Compliance) eingeführt. Die Betriebsprämie ist eine Kombination aus flächenbezogener und betriebsindividueller Förderung, wobei sich der betriebsindividuelle Betrag insbesondere aus in den Vorjahren gewährten Tierprämien/Milchprämie zusammensetzt.
Auf der Grundlage der in 2005 bewirtschafteten Flächen sind den Landwirten Zahlungsansprüche (Prämienrechte) zugeteilt worden.Die Antragsberechtigung für die Gewährung einer Betriebsprämie setzt eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 1 ha und einen Zahlungsanspruch voraus. Die zugeteilten Zahlungsansprüche sind handelbar.
Landwirte, die Eiweißpflanzen (Erbsen, Ackerbohnen, Süßlupinen) anbauen, können neben der Betriebsprämie eine zusätzliche Prämie in Höhe von 55,57 Euro/Hektar erhalten.
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