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Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine Krankheit der Wiederkäuer und Kamele. Der Mensch sowie sonstige Tierarten erkranken nicht. Ebenso ist auch der Verzehr von Fleisch und Milch unbedenklich.

Verursacher der Blauzungenkrankheit ist ein Virus, das von bestimmten Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Eine unmittelbare Infektion zwischen den Wiederkäuern findet nicht statt, das heißt, innerhalb einer Tierherde kann die Krankheit von einem erkrankten Tier auf ein gesundes Tier nur durch die Stechmücken erfolgen.

Krankheitsanzeichen sind Apathie und Fieber, Fressunlust, Absonderung von der Herde, Schwellung und Rötung der Maulschleimhaut und der Lidbindehäute, vermehrtes Speicheln, Hautschäden im Lippen- beziehungsweise Flotzmaulbereich, im Bereich der Klauen sowie am Euter. Die in der Regel nur beim Schaf vorkommende Blaufärbung der Zunge hat der Krankheit ihren Namen gegeben.

Die meisten Tiere erholen sich wieder von dieser Erkrankung, jedoch kann es gerade bei Schafen auch zu Todesfällen kommen. Die Blauzungenkrankheit gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, bereits bei Verdacht muss eine Anzeige beim Veterinäramt gemacht werden. Aus Gründen der Seuchenvorsorge ist jede Haltung empfänglicher Tiere im Kreisgebiet beim Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung zu melden, soweit nicht schon geschehen. Über die seit Jahren bestehende Meldepflicht für Rinder, Schafe und Ziegen hinaus betrifft dies nun auch Haltungen von Wildwiederkäuern (Gehegewild) und Kameliden (Kamele, Lamas, Alpakas, etc.).

Die Meldungen sind an die Kreisverwaltung, Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel, Petra Becker, Tel. 06571/14-2353, E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de zu richten. Um jeden Seuchenfall ist eine Sperrzone von 20 km zu errichten, so dass bei der Vielzahl von Fällen diese Sperrzonen ineinander übergehen. Hiervon ist mittlerweile das gesamte Bundesgebiet betroffen. Aus diesem Grund ist das Verbringen von Wiederkäuern (in andere Betriebe, zur Schlachtung) innerhalb Deutschlands nicht reglementiert. Für den Handel mit dem Ausland sind teilweise besondere Vorgaben zu beachten, die im Einzelnen beim Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel erfragt werden können.