Kontakt

Ulrich Hohns
Tel.: 06571/14-2237
Fax: 06571/14-42237
E-Mail

Zum kostenlosen Anrufen der Kreisverwaltung hier klicken. Öffnet neue Seite.

Blindenhilfe

Blinden ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe zu gewähren. Die Blindenhilfe beträgt ab Juli 2009 608,96 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 305,00 Euro. Die Blindenhilfeleistung ist abhängig von Einkommen und Vermögen. Die Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz und dem Pflegeversicherungsgesetz werden auf die Blindenhilfe angerechnet.

Blinde mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Rheinland-Pfalz haben zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen einen Anspruch auf Landesblindengeld. Das Blindengeld beträgt für Volljährige 410 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 205 Euro. Das Landesblindengeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz werden auf das Landesblindengeld bei Pflegestufe I mit 135 Euro und bei Pflegestufe II und III mit 172 Euro angerechnet.