Vorbeugender Brandschutz
Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist es bei der Einhaltung und Verwirklichung der gesetzlichen Bestimmungen des vorbeugenden Brandschutzes mit den Genehmigungsbehörden, den mit der Planung betrauten Personen, den Bauherrinnen und Bauherren eng zusammenzuarbeiten. Unter vorbeugendem Brandschutz sind alle, in einem Objekt getroffenen baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen zu verstehen, die geeignet sind den Ausbruch eines Brandes zu verhindern, bzw. Brandausweitungen und Brandschäden so gering wie möglich zu halten. Maßnahmen, die eine Menschenrettung und eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen, sind wesentliche Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes.
Der vorbeugende Brandschutz unterteilt sich in:
- Baulicher Brandschutz:
Brandschutzmaßnahmen und Anforderung an die unbeweglichen Teile eines Gebäudes wie z.B. Treppenräume, Flure, Wände, Decken, Brandwände. - Technischer Brandschutz:
Alle mit dem Gebäude verbundenen Anlagen und Einrichtungen, die zum Zwecke der Brandverhütung eingebaut wurden und bei denen sich im Brandfalle etwas bewegt (Feuerschutzabschlüsse, Brandschutzklappen, Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen usw.) - Betrieblicher Brandschutz:
Alle Regelungen, die Brandgefahren verringern und die Brandbekämpfung verbessern sollen (Brandschutzordnung, Personalbelehrung, Wartung von Brandschutzeinrichtungen, Feuerwehrpläne usw.)
Hinweise zu den Links
Das Ministerium der Finanzen stellt auf seinen Internet-Seiten den größten Teil der in Rheinland-Pfalz relevanten baurechtlich Vorschriften bereit.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften befassen sich oftmals mit Brandschutzaspekten. Beispielhaft seien hier die Bereiche der Holzver- / Holzbearbeitung und Lackierereien genannt.
Hier können die "Berufsgenossenschaftliche Regel, BGR 133 (bislang ZH 1/201) - Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern -", die im wesentlichen inhaltsgleich der "Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2" ist, genau so, wie die BGV A8 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" eingesehen werden.
Weitere Informationen über Feuerlöscher bieten die Internet-Seiten der Hersteller.
Gesetze und Vorschriften aus dem Bereich des Gewerberechtes enthalten oft brandschutztechnisch bedeutsame Regelungen.
Eine sehr umfangreiche Vorschriftensammlung ist auf der Seite der "Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg" zu finden. Exemplarisch sind die Bereiche Arbeitsstätten, Dampfkesselanlagen, explosionsgefährdeten Bereichen, Gefahrstoffe, Immissionsschutz, Strahlenschutz und brennbare Flüssigkeiten zu nennen.
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