Bußgeldstelle
Die Aufgaben der Bußgeldstelle
Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt neben belastenden Verwaltungsakten und dem Verwaltungszwang, eine weitere Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich - rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung von Geldbußen soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten auf Grund der verschiedensten Gesetze für die unterschiedlichsten Lebensbereiche ausgesprochen werden.
Im Wesentlichen sind dies nachstehende Gesetze, für die eine sachliche Zuständigkeit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gegeben ist:
Lebensmittelrecht, Abfallrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit, Naturschutz, Baurecht, Tierschutz, Jagdrecht, Waffenrecht, Güterverkehrsgesetz, Ausländergesetz, Schulgesetz, Personenbeförderungsgesetz, Gesetz zu Beförderung gefährlicher Güter, Wasserrecht, Straßenverkehrsgesetz , Straßenverkehrsordnung, Führerscheinverordnung sowie die Straßenverkehrszulassungsordnung.
Mehr als 95 % aller Ordnungswidrigkeiten betreffen straßenverkehrsrechtliche Verstöße. Knapp 5 % entfallen auf die sonstigen Ordnungswidrigkeiten.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Mehrzahl der zu bearbeitenden Ordnungswidrigkeitenverfahren resultiert aus dem Bereich des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrszulassungsverordnung. Neben den Verkehrsunfällen und diversen Einzelverstößen wie z.B. TÜV/AU, abgefahrene Reifen, Rotlicht- und Überholverstöße, Halt- und Parkverstöße, Trunkenheitsdelikte bis 1,09 Promille, Drogendelikte, technischen Veränderungen an Kraftfahrzeugen u.a. stellen die Verstöße aus Geschwindigkeitsüberschreitungen einen Großteil der Verfahren dar.
Ordnungswidrigkeiten auf Grund diverser Gesetze
Bei den Ordnungswidrigkeiten der verschiedensten Gesetze und Lebensbereiche sind die häufigsten Zuwiderhandlungen im Lebensmittelbereich, Abfallrecht und Ausländer- und Asylrecht zu verzeichnen.
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