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Pflegesituation Demenz – Eine ganze Familie ist betroffen

In einem kleinen Dorf, nahe bei Wittlich gelegen, lebt das Ehepaar Müller im eigenen Haus. Frau Müller ist 77 Jahre und Herr Müller ist 79 Jahre alt. Das Ehepaar hat zwei Kinder, die ganztags berufstätige Tochter wohnt mit ihrer Familie auf dem angrenzenden Grundstück und der Sohn lebt in Köln.

Mit Unterstützung der Tochter kann das Ehepaar weitgehend selbständig leben. Frau Müller war zeitlebens eine eifrige Hausfrau und gute Köchin. Herr Müller hat bis zu seinem Rentenalter bei einer Behörde gearbeitet. In der Dorfgemeinschaft sind beide fest eingebunden und haben guten Kontakt zur Nachbarschaft.

Herrn Müller fällt auf, dass seine Frau sich seit einiger Zeit verändert hat. Die sonst sehr lebhafte und redefreudige Ehefrau wirkt immer öfter erschöpft und in sich gekehrt. Die Haushaltsführung vernachlässigt sie und die Lust am Kochen schwindet immer mehr. Sie vergisst den Herd auszuschalten, spült häufig beim Toilettengang nicht ab und des Nachts steht sie auf und findet nicht mehr ins Bett zurück. Will sie etwas erzählen, hat sie Wortfindungsstörungen und spricht in unvollständigen Sätzen. Daraufhin wird sie unruhig und nervös und Herr Müller kann sie kaum beruhigen.

Die bisherigen Einkäufe verliefen immer in Absprache und Einklang, doch seit geraumer Zeit wird das Einkaufen zur Belastung für den Ehemann. Unübersichtlich füllt sie den Einkaufskorb mit Nahrungsmitteln und fängt an zu horten. Auffallend ist auch, dass die sonst so gepflegte Frau Müller ihre Körperpflege vernachlässigt und die Schmutzwäsche teilweise in den Schrank wieder einräumt. Kontakte zu Nachbarn und Verwandten lehnt sie ab und auch den Haushalt kann sie nicht mehr so gut bewältigen.

Ihr Mann und die Tochter sind ratlos und wenden sich an den Hausarzt. Dieser stellt die Diagnose „Verdacht auf eine Demenz“ und rät den Angehörigen einen Facharzt der Neurologie/Psychiatrie zu konsultieren. Der Facharzt setzt gezielte Untersuchungsmethoden ein und es wird eine Demenz vom Alzheimer-Typ diagnostiziert.

Eine mögliche medikamentöse Behandlung zur Verlangsamung des Krankheitsverlaufes wird mit den Angehörigen besprochen. Der Facharzt rät Herrn Müller und der Tochter eine entsprechende Beratungsstelle für Demenzkranke aufzusuchen, die für Betroffene und Angehörige Unterstützung anbieten kann. Hier verweist er auf die Beratungs- und Koordinierungsstellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich und auf das Modellprojekt „Demenz – zu Hause leben“.

Dort werden die Angehörigen über verschiedene Unterstützungsangebote informiert. Da Herr Müller und seine Tochter mehr über das Krankheitsbild und den Umgang mit dem Kranken erfahren möchten, entscheiden sie sich erst einmal für die Teilnahme an der Schulung „Hilfe beim Helfen“ für Angehörige von Demenzerkrankten. Im Rahmen der Schulung werden sie auf das fachlich begleitete Gruppenangebot für Angehörige demenzkranker Menschen aufmerksam gemacht. Herr Müller schließt sich der Gruppe an und erfährt von der Gruppenleiterin und im Austausch mit den anderen Teilnehmern hilfreiche Ratschläge für den Umgang mit seiner Frau.

Zunehmend verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Frau Müller. Die Probleme bei der Haushaltsführung häufen sich und auch die Körperpflege wird für sie immer schwieriger. Auch fällt Herrn Müller und der Tochter auf, dass sie oft ganz anders reagiert als früher. Wenn ihr etwas nicht gelingt oder wenn man ihr widerspricht, wird Frau Müller aggressiv und ist anschließend traurig und in sich gekehrt. Besonders belastend für den Ehemann ist der Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus, so dass sie tagsüber viel schläft und des Nachts keine Ruhe findet und aufsteht.

Der Facharzt empfiehlt hinsichtlich der behandlungsbedürftigen Verhaltensauffälligkeiten einen Krankenhausaufenthalt, Abteilung Neurologie.
Während der Krankenhausbehandlung wird ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgt, nachdem Frau Müller wieder zu Hause ist.

Sie zeigt sich sehr aktiv und erzählt, dass sie noch alles alleine machen kann. Auch die Fragen des Begutachters kann sie überraschenderweise für den Ehemann ziemlich genau beantworten. Herr Müller ist eher zurückhaltend und der Gutachter kommt zu der Feststellung, dass im Sinne des SGB XI keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Herr Müller und die Tochter erwägen gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und finden Unterstützung bei der Beratungs- und Koordinierungsstelle.

Nach dem vorliegenden Pflegegutachten, welches Herr Müller bei der Pflegekasse angefordert hat, wird der Widerspruch begründet und den Angehörigen empfohlen, für die anstehende Widerbegutachtung über mehrere Tage hinweg ein Pflegetagebuch zu führen. Bei der erneuten Begutachtung des MDK wird festgestellt, dass Frau Müller durch ihre erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllt.

Von der Beratungs- und Koordinierungsstelle lässt Herr Müller sich informieren, welche Möglichkeiten ihm offen stehen:

  • pflegt er seine Frau alleine, zahlt ihm die Pflegekasse das  Pflegegeld in Höhe von 205 Euro pro Monat; Regelung Geldleistung
  • pflegt er seine Frau und beauftragt zusätzlich einen Pflegedienst für die morgendliche Grundpflege zweimal wöchentlich, zahlt die Pflegekasse den ambulanten Pflegedienst und Herr Müller erhält anteiliges Pflegegeld; Regelung Kombinationsleistung
  • betreut er seine Frau und beauftragt einen ambulanten Pflegedienst für die Körperpflege; Regelung Pflegesachleistung

Die Tochter rät ihrem Vater, sich für die Kombinationsleistung zu entscheiden, damit er in der Betreuung und Pflege der Mutter entlastet wird.

Seit Monaten hat Herr Müller auf eigene Freiräume verzichten müssen, auch fehlt ihm die Zeit Dinge zu erledigen, zu denen er seine Frau nicht mehr mitnehmen kann. Die Beratungs- und Koordinierungsstelle informiert Herrn Müller über die zusätzlichen Betreuungsleistungen im Rahmen des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes, von denen die Ehefrau über die Pflegekasse jährlich 460 Euro in Anspruch nehmen kann. Von der Beratungs- und Koordinierungsstelle kann ihm aus der ehrenamtlichen Helfergruppe eine qualifizierte Freiwillige vermittelt werden, die gegen eine Aufwandentschädigung in Abwesenheit von Herrn Müller seine Ehefrau zu Hause betreut.

Die Krankheit von Frau Müller hat dazu geführt, dass das Dorfleben an ihnen vorbeigeht, und auch die sozialen Kontakte werden immer weniger. Beim monatlichen Alzheimer-Café am Samstagnachmittag für betroffene Menschen mit ihren Angehörigen in Wittlich oder Bernkastel-Kues, fühlt sich das Ehepaar wohl und auch die Tochter begleitet häufig ihre Eltern. Von professionellen und freiwilligen Helfern wird der Nachmittag organisiert und in gemütlicher Runde bei einer nett gedeckten Kaffeetafel wird gemeinsam gesungen und geklönt.