Kontakt

Dirk Pelm
Tel.: 06571/14-2407
Fax: 06571/14-42407
E-Mail
Bemerkung:
Ausländer allgemein
Buchstaben A bis Dam,
Verpflichtungserklärungen/
Einladungen, Visaverlängerungen

Kerstin Eifel
Tel.: 06571/14-2339
Fax: 06571/14-42339
E-Mail
Bemerkung:
Ausländer allgemein
Buchstaben Dan bis Kas,
inhaftierte Ausländer
Buchstaben A - H

Katja Junglen
Tel.: 06571/14-2289
Fax: 06571/14-42289
E-Mail
Bemerkung:
Ausländer allgemein
Buchstaben Kat bis Nie,
inhaftierte Ausländer
Buchstaben I - Z

Stefanie Rodermund
Tel.: 06571/14-2437
Fax: 06571/14-42437
E-Mail
Bemerkung:
Ausländer allgemein
Buchstaben Nif bis Sio,
Asylantragsteller:
Buchstaben A bis H

Stefanie Steffens
Tel.: 06571/14-2247
Fax: 06571/14-42247
E-Mail
Bemerkung:
Ausländer allgemein:
Buchstaben Sip - Z
Asylantragsteller:
Buchstaben I bis Z

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Einreisebestimmungen

Ausländische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen möchten, benötigen für die Einreise grundsätzlich ein Visum. Von dieser Visumspflicht sind die Staatsangehörigen der nachfolgend genannten Staaten befreit, u. a. alle EU-Staatsangehörigen:

Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Macao, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Venezuela, Zypern.

Diesen Staatsangehörigen ist zum Touristenaufenthalt in Deutschland die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland bis zu drei Monaten in einem Halbjahr ohne Visum gestattet, vorausgesetzt sie haben einen gültigen Reisepass und wollen in Deutschland keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Für alle EU-Staatsangehörigen der „herkömmlichen EU-Staaten“ gilt eine Sonderregelung. Sie benötigen zur Einreise nach Deutschland lediglich ein gültiges Identitätsdokument (vergleichbar mit dem deutschen Personalausweis). Ihnen ist im Unterschied zu den in der Staatenliste aufge-führten Nicht-EU-Staatsangehörigen auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne Genehmigung gestattet.

Für die Angehörigen der seit dem 01.05.2004 beigetretenen EU-Staaten mit Ausnahme von Malta und Zypern, also für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn ist für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik eine Arbeitsgenehmigung erforderlich.

Staatsangehörige aller nicht in der Liste aufgeführten Staaten sind unbegrenzt visumspflichtig. Bei ihnen wird in einem Visumsverfahren entschieden, ob die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet wird oder nicht.