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Entsorgungszentrum des Landkreises

Der Landkreis betreibt das Entsorgungszentrum in Sehlem. Hier steht eine Inertstoffdeponie sowie eine Abfall- und Wertstoffannahmestelle für nichtgefährliche Abfälle aus Privathaushalten und haushaltsähnlichen Herkunftsbereichen zur Verfügung. Dort können folgende Abfälle angeliefert werden:

Wertstoffannahmestelle: Abfälle, die sortiert und einer Verwertung zugeführt werden

  • Altglas (Hohlgläser, z.B. Einwegflaschen, Konservengläser)
  • Altholz der Kategorien A I bis A III
  • Altmetall
  • Altpapier und Pappe
  • Altreifen, mit/ohne Felgen
  • Elektro- und Elektronikschrott, Kühlgeräte
  • Gemischte Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfälle (z.B. Isoliermaterialien, Tapeten, Kunststoffabfälle, Installationsmaterial, Abdeckplanen, hausmüllähnliche Restabfälle)
  • Gasentladungslampen (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren)
  • unbelasteter Grünschnitt, wie Gras, Laub, Gehölzschnitt, Stammholz, Baumstümpfe und Wurzeln mit einer Stammlänge von max. 2 m
  • Restsperrmüll
  • andere verwertbare Abfälle (z.B. Altkleider, Korken, CDs, Toner, Druckerpartonen o.ä.)

Inertstoffdeponie: Mineralische Abfälle zur deponiebautechnischen Verwertung und Beseitigung:

  • Bauschutt, Straßenaufbruch
  • Mineralisches Dämmmaterial
  • Erdaushub
  • Asche, Sande, mineralische Feinmaterialien
  • asbestzementhaltige Stoffe
  • andere mineralische Reststoffe

Was Sie wissen sollten:

Die Gesamtabfallmenge, die über die Wertstoffannahmestelle einer Verwertung zugeführt werden kann, ist pro Abfallerzeuger/in auf 3 t pro Öffnungstag begrenzt. Die Abfälle sind nach Abfallfraktionen getrennt anzuliefern und in bereitgestellte Sammelgefäße durch den/die Anlieferer/in zu sortieren.

Die Annahme von Abfällen aus der gewerblichen Sammlung ist ausgeschlossen. Entsprechende Großchargen (z.B. Mulden, Absetzcontainer, Sammelfahrzeuge) sind entweder direkt der Abfallannahmestelle des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft auf dem Gelände der Deponie Mertesdorf zur Beseitigung oder überregionalen Behandlungsanlagen bzw. Entsorgern zur Verwertung anzudienen.

Die Gebühr für die einmalige Wiegung auf der öffentlichen Waage für nicht abfallwirtschaftliche Zwecke beträgt 6,- €.

Soweit aufgrund der Größe, Form und Schadstoffkontaminationen Mehrkosten entstehen, werden Zuschläge in Höhe des Mehraufwandes berechnet. Die Eingangskontrolle ist berechtigt, nicht den Anlieferungsbedingungen entsprechende Abfälle abzuweisen.

Die Anlieferung von belasteten mineralischen Abfällen, die Einzelheiten der Nachweisführung und der vorzulegenden Deklarationsanalysen sind vor Anlieferung mit der technischen Leitung (Stephan Müllers, Tel.: 06571 / 14-2411) abzustimmen. Die als Download zur Verfügung stehenden allgemeinen Annahmebedingungen des Entsorgungszentrums sind zu beachten.

Es werden unter anderem Angaben benötigt über:

  • die Abfallmenge
  • die Herkunft der Abfälle
  • die Art der Schadstoffbelastung

Öffnungszeiten:

Ganzjährig von Montags bis Freitags: 8.30 Uhr - 16.45 Uhr
Samstags: 8.30 Uhr - 11.45 Uhr

Ansprechpartner:

Allgemeine Informationen erhalten Sie unter der Telefon- und Telefax-Nummer: 06508 / 335 (Eingangskontrolle)

Technische Leitung:
Stephan Müllers
Telefon: 06571 / 14-2411
Telefax: 06571 / 14-42411
E-Mail: stephan.muellers@bernkastel-wittlich.de

Die Anlage liegt an der K 41 zwischen Hetzerath und Sehlem. Sie ist anfahrbar über die A1/A48, Abfahrt Salmtal, Richtung Hetzerath / Rivenich oder über die L 141, Abfahrt Sehlem Richtung Autobahn, dann Richtung Rivenich.

Annahmegebühren (Zusammenfassung):

Die angelieferten Abfälle werden auf einer öffentlichen und geeichten Waage verwogen. Die Gebühren bemessen sich anhand des Gewichtes und der Abfallart. Die Mindestgebühr für die Anlieferung von Abfällen an der Annahmestelle beträgt 8,50 €. Ab 1. Januar 2011 gelten folgende Gebührensätze:


1.

Wertstoffhof / Kleinannahmestelle

Gebühren

1.1

Baumstümpfe, Baumwurzeln, Schnittdurchmesser > 15 cm

  39,00 € / t

1.2

unbelastete Grünschnittabfälle aus nicht an der Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossenen Herkunftsbereichen, wie Gras, Laub, Gehölzschnitt, Stammholz, kleine Baumstümpfe und –wurzeln mit einem Schnittdurchmesser von max. 15 cm und einer Stammlänge von max. 2 m

  20,00 € / t

1.3

Elektro- und Elektronikaltgeräte, die nicht unter das Elektrogesetz fallen

  90,00 € / t

1.4

Elektrospeicherheizgeräte

100,00 € /Stück

1.4

Altgummireifen, mit / ohne Felgen

225,00 € / t

1.5

Gemischte Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfälle, Restsperrmüll

175,00 € / t

1.6

Altholz (A I bis A III gemäß AltholzV)

  60,00 € / t

2.

Mineralische Abfälle

Gebühren

2.1

Erdaushub rein nach LAGA kleiner/gleich Z0*

   2,50 € / t

2.2

Erdaushub mit Bauschuttanteil kleiner/gleich 5 % nach LAGA kleiner/gleich Z2 aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung

   9,50 € / t

2.3

Erdaushub mit Bauschuttanteil kleiner/gleich 5 % nach LAGA kleiner/gleich Z2

  12,50 € / t

2.4

Bauschutt/Bodengemisch mit Körnung kleiner/gleich 300 mm, Sande, mineralisches Feinmaterial nach LAGA kleiner/gleich Z2 und Anhang 3 DepV (DK II)

  20,00 € / t

2.5

Bauschutt mit Körnung > 300 mm nach LAGA kleiner/gleich Z2 und Anhang 3 DepV (DK II)

  24,00 € / t

2.6

Erdaushub aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung, Straßenaufbruch, Bauschutt mit Körnung kleiner/gleich 300 mm nach LAGA > Z2 bis kleiner/gleich Z4 und Anhang 3 DepV (DK II)

  24,00 € / t

2.7

Erdaushub nach LAGA > Z2 bis kleiner/gleich Z4 und Anhang 3 DepV (DK II)

  26,00 € / t

2.8

Bauschutt mit Körnung > 300 mm, Sande, mineralisches Feinmaterial
nach LAGA >Z2 bis kleiner/gleich Z4 und Anhang 3 DepV (DK II), Gipsabfälle

  28,50 € / t

2.9

Asbestzementhaltige Stoffe

  75,00 € / t

2.10

Mineralisches Dämmmaterial

140,00 € / t

2.11

Mineralische Reststoffe, die nicht unter Ziffer 2.1 bis 2.10 genannt sind

  34,50 € / t

Erläuterungen:
AltholzV: Altholzverordnung
LAGA: Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, Anforderung an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Stand: 2004
DepV: Deponieverordnung gültig ab 16.07.2009
DK II: Deponieklasse II