Erdwärmesondenanlagen
Die Nutzung von Erdwärme mit Hilfe von Erdwärmesonden gewinnt immer mehr an Bedeutung. Bei dieser Art der Energiegewinnung wird mit Hilfe von Strom Erdwärme für Heizung und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht. Damit verbunden sind die Schonung fossiler Energiequellen und eine Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Erdwärmesonden sind eine Möglichkeit, die Erdwärme als regenerative Energiequelle zu erschließen.
Um dem Grundwasserschutz nach dem Besorgnisgrundsatz von Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG) Rechnung zu tragen, sind beim Bau als auch beim Betrieb von Erdwärmesonden höchste Sorgfalt zu fordern. Der Schutz der Ressource Grundwasser ist im Rahmen der Bewirtschaftung durch die Wasserbehörden – insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung – unverzichtbar. Der Besorgnisgrundsatz ist Ausgangspunkt jeder zulassungsrechtlichen Beurteilung. Beeinträchtigungen und Schädigungen des Grundwassers, das eine unserer wichtigsten natürlichen Lebensgrundlagen darstellt, sind zu vermeiden. Andererseits ist gerade bei der Erdwärmenutzung zu berücksichtigen, dass die Erschließung regenerativen Energiequellen im Rahmen des Klimaschutzes wichtigen umweltpolitischen Zielen dient.
Erdwärmesonden werden in vertikalen Bohrungen in der Regel mit einer Tiefe bis zu 100 Metern installiert. Im Sondenkreislauf wird eine Wärmeträgerflüssigkeit durch den Boden und zumeist durch den mit Grundwasser erfüllten Gesteinsbereich geleitet, um die darin gespeicherte Wärme aufzunehmen. In einem Wärmetauscher wird die Flüssigkeit dann wieder abgekühlt. Die hierdurch gewonnene Energie wird in der Regel zu Heizzwecken verwendet.
Rechtzeitig vor Beginn der vorgesehenen Bohrung und der Installation muss hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 42, Untere Wasserbehörde, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, beantragt werden. Je nach Lage oder Tiefe der beabsichtigten Bohrungen ist eine Beteiligung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Trier, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, als Obere Wasserbehörde oder des Landesamtes für Geologie und Bergbau in Mainz erforderlich. Diese Beteiligung erfolgt behördenintern, führt jedoch zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Sie können aber auch das als pdf-Datei hinterlegte Formular Antrag/Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer Erdwärme-Sondenanlage nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)/Landeswassergesetz (LWG) verwenden. Eine Aufzählung der erforderlichen Unterlagen finden Sie ebenfalls in diesem Formular. Der Antrag ist vollständig auszufüllen, von allen Grundstückseigentümern zu unterschreiben und mit allen erforderlichen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
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