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EU - Führerscheine

Seit dem 1. Januar 1999 gibt es in Deutschland den einheitlichen EU-Führerschein. Äußeres Zeichen der Neuregelung ist, dass Führerscheine seitdem nur noch als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgegeben werden. Die alten Führerscheine behalten allerdings weiterhin ihre Gültigkeit. Ein Umtausch ist jedoch möglich. Er kostet 24 Euro und kann bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Wittlich beantragt werden oder bei den zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen (außer der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land) und der Gemeindeverwaltung Morbach.

Mit der Neuregelung des Fahrerlaubnisrechts ändern sich die Führerscheine nicht nur optisch. Auch eine Änderung der Führerscheinklassen ist damit verbunden. Die bisherige Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach Zahlen wird durch das international übliche Buchstaben-System ersetzt. So gibt es statt bisher sieben neuerdings fünfzehn einzelne Fahrerlaubnisklassen. Wer beispielsweise bislang mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 unterwegs war, ist nach der Neuordnung im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, A1 (A1 nur bei Führerscheinerwerb der Klasse 3 vor dem 01.04.1980) und auf Antrag auch die Klasse T. Das gilt zumindest theoretisch, denn die alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit.
Wichtig ist: Beim Umtausch gilt das Prinzip der Besitzstandswahrung. Wer Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3 (PKW) ist, darf auch nach dem Umtausch die gleichen Fahrzeugkategorien fahren wie bisher. In den neuen Kartenführerschein werden dann lediglich die neuen Klassen eingetragen, die den alten entsprechen.

Änderungen für Führerscheinneulinge

Die Neueinteilung der Klassen wirkt sich in erster Linie beim erstmaligen Führerscheinerwerb aus. Wer z. B. einen PKW-Führerschein beantragt, erhält die Klasse B (bisher Klasse drei) nur bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (bisher 7.500 kg).
Wer Fahrzeuge oberhalb dieser Gewichtsgrenze oder Anhänger über 750 kg fahren will, muss eine zusätzliche Fahrerlaubnis mit entsprechender Ausbildung und Prüfung erwerben.

Was Inhaber der bisherigen Führerscheinklasse 2 (LKW) beachten müssen

Änderungen gibt es auch für Inhaber der bisherigen Führerscheinklasse 2. Ihre Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die unter die neue Klasse CE fallen, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Das bedeutet für den Inhaber einer Fahrerlaubnis Klasse 2, dass er rechtzeitig (empfohlen werden mindestens 2 Monate vor Vollendung des 50. Lebensjahres) die Verlängerung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle beantragen muss, wenn er nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiterhin Fahrzeuge führen möchte, für die die Fahrerlaubnis Klasse 2 (jetzt Klasse CE) benötigt wird. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse 2 CC/CE erfolgt in der Regel für die Dauer von 5 Jahren und kostet 39,30 €.

Voraussetzungen für die Verlängerung

Voraussetzung für die Verlängerung ist die Vorlage eines positiven augenärztlichen Gutachtens und einer positiven Bescheinigung des Hausarztes oder eines Arbeitsmediziners. Zusätzlich wird ein Passbild (45 x 25 mm Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme/gesichtsbiometrie) und eine Unterschrift auf einem speziellen Vordruck benötigt.