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Fachbereich 51 - Landwirtschaft und Weinbau
Schwerpunkt der vom Fachbereich 51 - Landwirtschaft und Weinbau – wahrzunehmenden Aufgaben bildet die Abwicklung der Anträge auf Agrarförderung. Landwirte und Winzer können hier entsprechende Anträge für folgende Agrarförderprogramme stellen:
- Betriebsprämien sowie Prämien für den Anbau von Eiweißpflanzen, Energiepflanzen und Schalenfrüchte
- Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten (AGZ)
- Förderprogramm Agrar – Umwelt – Landschaft (PAULa)
(bisher FUL (Förderprogramm umweltschonende Landbewirtschaftung)
einschließlich Förderung von Steil- und Steilstlagen im Weinbau - Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau
Ferner werden Aufgaben im Rahmen des Vollzugs des Grundstücksverkehrsgesetzes und der Höfeordnung sowie die Aufgaben als zuständige Landesstelle nach der Milchabgaben-Verordnung im Fachbereich 51 wahrgenommen. Unter der Leitung von Edmund Hohns (06571/14-2417) stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches allen Landwirten und Winzern unterstützend und beratend zur Seite.
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