Unterstützung zur Hagelversicherung im Weinbau
Insbesondere durch Hagelschäden können Weinbaubetriebe erhebliche Einkommensverluste erleiden. Eine versicherungsgestützte Schadensregulierung sichert trotz eines teilweisen oder sogar vollständigen Ernteverlustes den Erzeugern ein gewisses Einkommen. Eine Unter-stützung zur Hagelversicherung von Rebflächen kann dazu beitragen, das Erzeugerein-kommen zu sichern.
Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist die Kreisverwaltung in deren Landkreis der Betriebssitz des Antragstellers liegt.
Die Unterstützung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zu der für das Antragsjahr abgeschossenen Hagelversicherung.
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