Hilfsmittel
Die Pflegekassen (bei Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen) und die Krankenkassen stellen pflegebedürftigen Menschen Hilfsmittel zur Verfügung. Hierzu gibt es ein sehr ausführliches Hilfsmittel / Pflegehilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenkassen (§ 128 SGB V + § 40 SGB XI), das im Internet nachzulesen ist. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass dadurch
- eine Linderung der Beschwerden eintritt ( z.B. Lagerungsrollen),
- im Einzelfall die häusliche Pflege überhaupt erst möglich wird ( z.B. Pflegebett),
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird (z. B. Toilettensitzerhöhung),
- eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson verhindert wird,
- eine möglichst selbstständige Lebensführung des/der Pflegebedürftigen wieder hergestellt wird (z. B. Hausnotrufsystem).
Dazu muss ein Rezept durch den behandelnden Arzt vorliegen. Hilfsmittel mit therapeutischem Zweck werden (z.B. spezielle Matratze bei einem bestehenden Druckgeschwür) von der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern wegen Krankheit und Behinderung geleistet und bedürfen immer einer Verordnung (Rezept) durch einen behandelnden Arzt.
Zur Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln gehören auch
- die Anpassung und Unterweisung im Gebrauch von Pflegehilfsmitteln,
- die Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung,
- zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, monatlich nicht mehr als 31 Euro,
- teure/technische Hilfsmittel (leihweise).
Bei den Pflegehilfsmitteln muss ein Eigenanteil von 10%, (höchstens jedoch 25 Euro) selbst gezahlt werden. Dies gilt nicht bei Härtefällen (definiert im Pflegegesetz) und bei unter 18-jährigen Personen.
Die Pflegekasse kann den Versicherten zur Vermeidung von Härten ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien.
Beratend und hilfreich sind
- das Gutachten des Medizinischen Dienstes, das auf den Gebrauch von bestimmten Hilfsmitteln hinweisen kann,
- ambulante Pflegedienste, durch Pflegeeinsätze und/oder als Beratungsbesuch, auch wenn keine Einstufung erfolgt,
- Sanitätshäuser, Hilfsmittellieferanten.
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