Infektionsschutz
Für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe findet die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Donnerstag nachmittags um 14 Uhr nach telefonische Anmeldung statt.
Für Teilnehmer fällt eine Gebühr in Höhe von 25,50 Euro an. Auszubildende und Praktikanten sind bei Vorlage entsprechender Beschäftigungsnachweise von der Zahlung befreit. Des weiteren ist die Vorlage eines amtlichen Identitätsnachweises (zum Beispiel Personalausweis) notwendig. Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist die vorherige telefonische Anmeldung erforderlich.
Seite drucken

