Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen
Das Zulassungsteam Ihrer Zulassungsstelle ist bemüht, Sie best- und schnellstmöglich zu bedienen. Damit Ihnen unnötige Wege erspart werden, hat das Kfz-Zulassungsteam eine Checkliste erstellt, mit der Sie die bei den verschiedenen Zulassungsvorgängen vorzulegenden Unterlagen leicht auf ihre Vollständigkeit überprüfen können.
Für Kundinnen und Kunden, die ihre Zulassungsvorgänge selbst erledigen wollen, bietet die Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung einen zusätzlichen Service. An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen sowie Anträge auf Kurzzeitkennzeichen können täglich von 7 bis 8.30 Uhr bei der in der Eingangshalle der Kreisverwaltung eingerichteten Bürgerberatung abgegeben und zwischen 16 und 18 Uhr (freitags zwischen 13 und 15 Uhr) fertig bearbeitet wieder abgeholt werden. Um die Kennzeichen (auch Wunschkennzeichen) kümmert sich die Bürgerberatung. Dadurch haben insbesondere Berufstätige die Möglichkeit, ihre Zulassungsvorgänge noch vor Arbeitsbeginn in Auftrag zu geben und sie nach Feierabend abzuholen.
Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
Seit dem 1. Oktober 2005 haben Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ein neues Gesicht und eine neue Bezeichnung. Der Fahrzeugschein wurde ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil II. Hintergrund der Änderung ist eine europäische Richtlinie, die eine Harmonisierung der Zulassungsdokumente vorsieht. Nicht nur die Bezeichnungen ändern sich sondern auch Aussehen und Inhalt der Dokumente. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Zulassungen
Neuzulassungen
- Zulassungsbescheinigung Teil II sowie
EG-Typgenehmigung/Datenbestätigung - Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung/Deckungskarte
- Einzugsermächtigung/Kontonachweis
Halterwechsel
- innerhalb des Kreises
- außerhalb des Kreises
- oder Wiederzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung/Deckungskarte
- Kennzeichen (falls vorhanden)
- Nachweise über die gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung/Kontonachweis
Kurzzeitkennzeichen
- Versicherungsbestätigung/Deckungskarte
- Personalausweis
Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichen
Änderungen
Technische Änderungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gutachten
Anschriftenänderung (gleicher Halter innerhalb des Zulassungsbezirks)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Namensänderung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
Ersatz
Ersatz-Zulassungsbescheinigung II
- Abgabe einer eidesstattliche Erklärung bei einem Notar oder bei der Zulassungsbehörde oder bei Diebstahl eine Diebstahlsanzeige
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
- Abgabe einer eidesstattliche Erklärung bei einem Notar oder bei der Zulassungsbehörde oder bei Diebstahl eine Diebstahlsanzeige
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
Verlust/Diebstahl der Kennzeichen
- Abgabe einer eidesstattliche Erklärung bei einem Notar oder bei der Zulassungsbehörde oder bei Diebstahl eine Diebstahlsanzeige
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung ggf. Diebstahlanzeige
- eventuell noch vorhandenes einzelnes Autokennzeichen
Diebstahl des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Diebstahlanzeige
Auch die folgenden Punkte sollten beachtet werden:
- Bei jeder Zulassung ist eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abzugeben und ein Nachweis über das Bestehen des Kontos vorzulegen (Bankkarte, Kontoauszug)
- Die Versicherungsbestätigung/Deckungskarte muss vollständig ausgefüllt sein.
- Bei Zulassungen für Dritte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Bei Zulassungen auf Firmen ist grundsätzlich ein Handelsregisterauszug bzw. eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
- Bei Zulassung auf eine Einzelfirma wird das Fahrzeug auf den Firmeninhaber zugelassen, daher ist ein Gewerbeanmeldung, der Ausweis und eine Vollmacht zusätzlich erforderlich.
- Ist ein Fahrzeughalter verstorben, muss das Fahrzeug auf den tatsächlich Verfügungsberechtigten (Erbe) umgemeldet werden.
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