Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht ist als Rechtsaufsichtsbehörde für die Städte und Gemeinden des Landkreises, die Zweckverbände, rechtlich selbständige Stiftungen und Gemeindeverwaltungsverbände zuständig. Hauptaufgabe ist die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandeln sicher zu stellen.
Daneben berät und betreuen die Mitarbeiter der Kommunalaufsicht die Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, insbesondere des Kommunalrechts, des Gemeindewirtschaftsrechts und des Abgabenrechts und berät und unterstützt die Gemeinden in den verschiedensten Bereichen bei Anträgen zur Erlangung staatlicher Fördermittel. Für die Bürgermeister nimmt es Aufgaben im Bereich des Personalrechts wahr.
Außerdem ist die Kommunalaufsicht VOB-Beschwerdestelle in Angelegenheiten unterhalb des EU-Schwellenwertes und Widerspruchsbehörde in weisungsfreien Angelegenheiten.
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