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Krankenhilfe

Dem Erkrankten sind diejenigen Leistungen zu gewähren, die zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung der Krankheitsfolgen erforderlich sind (z.B. ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhauskosten, Arzneimittel, Transportkosten). Es gelten die gleichen Gesichtspunkte wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.