Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind vor Beginn bei der Pflegekasse zu beantragen. Sie schließen sich gegenseitig nicht aus und dienen der zeitlich befristeten stationären oder häuslichen Betreuung pflegebedürftiger Menschen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ermöglichen den Angehörigen und anderen Pflegepersonen Entlastung von der Pflege. Urlaub und Erholung sowie Vertretung bei Krankheit und in sonstigen Fällen deckt die Kurzzeitpflege ab. Wird die Ersatzpflege von Verwandten bis zum zweiten Grad oder Personen, die in der häuslichen Umgebung leben, durchgeführt, gelten besondere Regelungen. In bestimmten Fällen können Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege auch tageweise auf das Kalenderjahr verteilt werden.
Kurzzeitpflege kann bis zu 28 Tagen und einem Betrag von bis zu 1432 Euro jährlich in einer Einrichtung in Anspruch genommen werden, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt ist. Häufig dient Kurzzeitpflege als Überbrückung; nach einer Krankenhausbehandlung vor der Rückkehr in die häusliche Umgebung oder vor dem Einzug in eine Senioreneinrichtung. Verschiedene Senioreneinrichtungen bieten Kurzzeitpflegeplätze an. Es ist ratsam, bei Bedarf frühzeitig einen Kurzzeitpflegeplatz zu reservieren. Die Anschriften der Einrichtungen sind im Anhang aufgeführt.
Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 12 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat und vorübergehend ausfällt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege durch eine Pflegeperson und/oder ambulanten Dienst oder in einer stationären Senioreneinrichtung bis zu 28 Tagen und in Höhe von bis zu 1432 Euro jährlich.
Wann ist sie sinnvoll?
Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege ist für Pflegebedürftige sinnvoll,
- wenn Sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt noch etwas erholen wollen
- wenn die Angehörigen selbst einmal ins Krankenhaus oder zur Kur müssen
- wenn die Angehörigen in den Urlaub fahren oder mal etwas Zeit für sich benötigen
- oder wenn mal etwas „Tapetenwechsel“ gewünscht wird.
Welche Leistungen kann ich erwarten?
- Wohnen in Ein- oder Zweibettzimmern mit Dusche/Bad und WC, zusätzlich können die Gemeinschaftsräume, wie Wohnzimmer, mitbenutzt werden.
- Es werden in der Regel fünf Mahlzeiten inklusive Getränke pro Tag angeboten.
- Notwendige Hilfestellung bei der Körperpflege (Duschen, Baden, Waschen) beim An- und Auskleiden und bei allen anderen Dingen, die allein schwer fallen.
- Die Mitarbeiter/innen stellen und verabreichen Medikamente, wechseln falls erforderlich Verbände, kontrollieren bei Bedarf den Blutdruck oder den Blutzucker und sorgen in Absprache mit dem behandelnden Arzt dafür, dass alle notwendigen medizinischen Leistungen erbracht werden.
- Sie können an vielen Aktivitäten während Ihres Aufenthaltes teilnehmen, z. B. Schulungen für das Gedächtnis, an Gymnastik und Bewegungsrunden, an geselligen Zusammenkünften mit Spiel, Spaß, Gesang und Tanz.
Welche Einrichtungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es?
Die stationären Senioreneinrichtungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben und Kurzzeitpflege anbieten, finden Sie hier.
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