Landschaftsschutzgebiete
Große Flächen des Landkreises liegen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Die Landschaftsschutzgebiete wurden durch Rechtsverordnung festgesetzt, da es sich um Landschaftsräume handelt, für die sich eine besondere Notwendigkeit zum Schutz von Natur und Landschaft ergibt. Die Schutzgebiete betreffen beispielsweise Landschaftsräume, die durch die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes auffallen oder eine besondere Bedeutung für die Erholung haben. Es können aber auch die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser, Klima, Tier- und Pflanzenwelt eine besondere Rolle bei der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes spielen.
Eines der größten Landschaftsschutzgebiete im Landkreis ist das Landschaftsschutzgebiet "Moselgebiet von Schweich bis Koblenz". Es zählt sogar zu den größten zusammenhängenden Landschaftsschutzgebieten in Deutschland und erstreckt sich über circa 180 Kilometer Länge entlang der Mosel. Das Moseltal ist eine Landschaft, die durch die Flusslage, die Weinberge, die Hochflächen, die Seitentäler und die moseltypische Bebauung in den Ortslagen bestimmt wird. Der Erhalt dieser besonderen Merkmale wurde daher auch teilweise in den Schutzzweck der Verordnung aufgenommen. Mit der Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet soll das Moseltal in seinem Gesamtcharakter erhalten werden. Ziel ist es die über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft in ihren Grundzügen zu bewahren und eine an das Landschaftsbild und den Naturraum angepasste Weiterentwicklung zu sichern.
In Landschaftsschutzgebieten sind grundsätzlich einige Handlungen, Eingriffe und Vorhaben ohne Genehmigung verboten. Dadurch soll eine an den Schutzzweck angepasste Entwicklung im Landschaftsraum ermöglicht und Beeinträchtigungen des Schutzzwecks vermieden werden. Im Landkreis bestehen weitere Landschaftsschutzgebiete, die als Schutzzweck vergleichbare Ziele verfolgen.
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Landschaftsschutzgebiet „Neuerburger Kopf und Lüxemer Kopf in der Wittlicher Senke“
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