Lernmittelfreiheit
Lernmittelfreiheit wird in Rheinland-Pfalz durch Ausgabe von Lernmittelgutscheinen gewährt, die beim Kauf der benötigten Schulbücher in Zahlung gegeben werden können. In das Gutscheinsystem einbezogen sind alle Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit Ausnahme der Förderschulen und dem Berufsgrundschuljahr, bei denen das Ausleihsystem besteht.
Die Ausgabe der Gutscheine ist an eine Einkommensgrenze gebunden. Die Zuständigkeit für die Ausgabe der Gutscheine liegt beim Schulträger. Die Schulen teilen die Antragsunterlagen aus und leiten die eingegangenen Anträge an den Schulträger weiter.
Seite drucken

