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Medien und Gewalt

Der neueste Roman auf CD-ROM, den angesagtesten Sound aus dem Internet, ein aktuelles Foto vom Kleinen übers Handy. Keine Frage, wir leben heute in einer Medienwelt. Medien durchdringen alle Lebensbereiche und hinterlassen ihre Spuren. Als Übermittler von Botschaften oder Freizeitangeboten prägen sie unser Meinungsbild, fesseln unsere Aufmerksamkeit und laden zum Spielen ein. Und immer wieder geraten sie ins Zwielicht und fordern von uns mehr und bessere Medienkompetenz.

Erwachsene begegnen den bei Jugendlichen beliebten Medien oft mit Misstrauen und sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Die Forschungen zu dem Thema "Medien und Gewalt" befinden sich noch in den Anfängen und lassen keine einheitlichen Empfehlungen zu. Während die einen davon ausgehen, dass eine in der Phantasie intensiv mitgelebte Gewaltdarstellung die Bereitschaft, eigenes aggressives Verhalten zu zeigen, senkt, vertreten andere die Meinung, dass gerade dadurch aggressives Verhalten irgendwann als normales Alltagsverhalten angesehen werden könnte. Sicher ist jedoch eines: Kinder nehmen dargestellte Handlungen anders als Erwachsene wahr. Sie können noch nicht so sicher zwischen Fiktion und Realität unterscheiden. Sie übertragen vermeintlich Hilfreiches gerne in ihren Alltag. Und wenn ihnen Gewalt als absolutes Konfliktlösungsmittel präsentiert wird, verlernen sie die gewaltlosen Alternativen. Dabei hat jeder die Freiheit, sich mit dem Gegner zu versöhnen, vom Streitfeld zu gehen oder auszuweichen.

Der Jugendschutz sieht die Gefahr für Kinder und Jugendliche seit jeher vor allem in der Gewaltdarstellung. Auch das neue Jugendschutzgesetz möchte insbesondere Gewaltdarstellungen gesetzlich indizieren, dass heißt kennzeichnen und erst ab einem bestimmten Alter freigeben. Für Computerspiele gilt seit dem 1. April 2003 die gleiche Regelung wie für Video- oder Kinofilme. Es gibt eine Alterskennzeichnung, die dazu beiträgt, dass Computerspiele, die nicht dem Alter eines Kindes oder Jugendlichen entsprechen, auch nicht vertrieben werden dürfen (§12 Jugendschutzgesetz). Ein Computerspiel für 16jährige darf nicht an ein 10-jähriges Kind verkauft oder verliehen werden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet, in besonders schweren Fällen mit einer Geld- der Freiheitsstrafe bestraft werden. Computerspiele können freigegeben werden mit der Kennzeichnung:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  • Freigegeben ab 6 Jahren
  • Freigegeben ab 12 Jahren oder
  • Freigegeben ab 16 Jahren

Programme, die für Minderjährige nicht geeignet erscheinen, erhalten die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe". Ein Medium (zum Beispiel Computerspiel oder Video), dass nicht oder nur mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet worden ist, darf an Kinder und Jugendliche weder verliehen, noch verkauft werden. Es darf keine Werbung dafür gemacht werden und es darf Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Das heißt, es darf nicht in Verkaufsräumen ausliegen, zu denen Kinder und Jugendliche Zutritt haben. Ein Vertrieb im Versandhandel ist ausgeschlossen. Eines darf man nicht vergessen: Die Konfrontation mit Gewaltdarstellung in den Medien ist nur ein Teil der kindlichen Lebenswelt. Genauso häufig werden Kinder in ihrem Alltag mit realer Gewalt konfrontiert. Mit dem Einsatz von Gewalt in ihrer Erziehung, Gewalt in ihren Gleichaltrigengruppen oder Gewalt gegenüber Minderheiten. Deshalb kann der Schutz vor Gewalt nicht alleine auf Computerspiele, Fernsehen oder Videos reduziert werden. Auch im echten Leben müssen Erwachsene umdenken und ein nachahmenswertes Beispiel vorleben.

Der Ansprechpartner zum Thema Jugendschutz in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist Stephan Rother, Tel. 06571/14-2220 oder der Beauftragte für Jugendsachen der Polizeidirektion Wittlich, Hubert Lenz, Tel.: 06571/9152-527.