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Mineralische Abfälle

Asbesthaltige Abfälle

Asbesthaltige Abfälle sind Materialien wie z.B. Dach- oder Feuerschutzplatten und Fassadenelemente. Diese gelten als gefährliche Abfälle, die auf der Annahmestelle in Sehlem entsorgt werden können. Bei der Anlieferung sind folgende Auflagen zu beachten:

Die Asbestabfälle müssen in verschließbaren Kunststoffgewebesäcken (Big-Bags) angeliefert werden. Diese Abfälle dürfen durch Fahrzeuge und Geräte während des Ablade- und Einbauvorganges nicht zerkleinert oder mechanisch belastet werden. Eine Anlieferung in Mulden oder Containern, welche zum Entladen gekippt werden müssen, ist generell untersagt. Leichtgebundene Asbestmaterialien (z.B. Spritzasbest, Asbestschnüre) dürfen nicht angenommen werden. Zusätzlich zu den Deponierungsgebühren werden Gebühren seitens der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (www.sam-rlp.de ) in Höhe von derzeit 3 % der Entsorgungskosten fällig. Diese Gebühren werden in Abhängigkeit der gewählten Nachweisführung zusätzlich durch den Landkreis, dem beauftragten Entsorgungsunternehmen oder direkt durch die SAM in Rechnung gestellt.

Unbelasteter Bauschutt

Unbelasteter Bauschutt ist mineralisches Material, das bei Bau-, Sanierungs- und Abrissmaßnahmen anfällt und vorwiegend aus verwertbaren Steinbaustoffen und Betonabbruch besteht. Sämtliche Störstoffe (s. belasteter Bauschutt und nicht-mineralische Baustellenabfälle) müssen aussortiert sein.

Eine Entsorgung auf der Annahmestelle in Sehlem ist nicht zulässig. Verwertung von unbelastetem Bauschutt über private Aufbereitungsfirmen

Firmen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

  • Lehnen Franz KG, Sehlem 06508 / 91400
  • Wey Günter KG, Rivenich 06508 / 810
  • Meter Quarzitstein KG, Morbach 06533 / 3355
  • Rauen Alois GmbH & CO. KG, Salmtal 06578 / 215  

Belasteter Bauschutt

Belasteter Bauschutt besteht im Wesentlichen aus Mauerresten und Betonbruch, die geringfügig mit Störstoffen vermischt sind und/oder schadstoffbelastet sind. Störstoffe sind u. a.:

  • Installationsteile
  • Versorgungsleitungen
  • Fußböden
  • Wand- und Deckenverkleidung, Tapeten

Die Entsorgung erfolgt auf der Annahmestelle in Sehlem, sofern eine anderweitige Verwertung bzw. Vorsortierung nicht möglich ist.

Belasteter Bodenaushub und Sande

Belasteter Bodenaushub und Sande sind natürlich gewachsene Materialien, die Störstoffe wie Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe, u. ä. enthalten. Diese Stoffe beeinflussen den Boden oder auch das Grundwasser nachteilig. Die Entsorgung erfolgt auf der Annahmestelle Sehlem.

Unbelasteter Bodenaushub

Unbelasteter Bodenaushub ist natürlich gewachsenes, nicht verunreinigtes Material, das im Tiefbau anfällt und aus Gesteinen bzw. Böden besteht, bei dem wegen seiner chemischen Zusammensetzung keine nachteiligen Veränderungen der Umwelt zu befürchten sind. Nachfolgend eine Auswahl an Verwertungsmöglichkeiten:

  • Verwertung auf der Baustelle (Massenausgleich)
  • Verwertung im Rahmen einer landespflegerisch genehmigten Ausgleichsmaßnahme
  • Verwertung im Rahmen der Verfüllung von Abgrabungsstätten (z.B. Kiesgruben)
  • Vermittlung über die Bodenbörse des Ministeriums für Umwelt und Forsten (www.alois-info.de)
  • Erdaushubzwischenlager der Annahmestelle in Sehlem (Informationen: Telefon: 06571 / 14-2411 - Herr Müllers)
  • Erdaushublager in Morbach (Informationen: Firma Martini, Telefon: 06533 / 4385)

Deponierungsgebühren: 2,50 € / t (Sehlem) 2,60 € / m³ (Morbach)

Belasteter Straßenaufbruch

Belasteter Straßenaufbruch ist z. B. teer- oder pechhaltiger Straßenaufbruch. Dieser fällt in der Regel beim Um- und Ausbau älterer Straßen an. Aufgrund der Schadstoffbelastung bestehen besondere Beseitigungsvorschriften. Eine Entsorgung auf der Annahmestelle in Sehlem ist grundsätzlich möglich. Wenn die Möglichkeiten der Wiederverwertung z.B. über private Aufbereitungsfirmen nicht gegeben ist, kann in Abstimmung mit der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH einer Deponierung zugestimmt werden.

Mineralisches Dämmmaterial

Mineralisches Dämmmaterial besteht aus künstlichen Mineralfasern z. B. Glas- und Steinwolle. Sie werden in der Hauptsache als Dämmstoffe zur Wärme-, Kälte- und Schalldämmung im Hochbau eingesetzt. Wie alle Mineralfaserprodukte geben auch Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern Feinstäube ab. Aus diesem Grunde sind bei der Anlieferung die Auflagen für asbesthaltige Abfälle einzuhalten.