Wohnraummodernisierung
Wer neu bauen oder modernisieren will, setzt häufig auf Maßnahmen, die langfristig zu Energieeinsparungen und damit zur Kostensenkung führen. Da diese Maßnahmen gleichzeitig dem Klima-, Natur- und Umweltschutz (Nachhaltigkeitsfaktor) dienen, werden sie durch Mittel der EU, des Bundes, der Länder, einzelner Gemeinden sowie der Energieversorger gefördert.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen, die den Gebrauchswert von Wohnungen nachhaltig erhöhen und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern (Modernisierung, Nutzung alternativer und regenerativer Energien, Energiesparmaßnahmen) – in der Regel erstmaliger Einbau. Das Programm kann sowohl von Vermietern als auch von selbstnutzenden Eigentümern in Anspruch genommen werden. Die förderungsfähigen Kosten müssen mindestens 2000 Euro, höchstens 10000 Euro betragen.
Bei Modernisierungsmaßnahmen im Kostenumfang von 10000 bis 30000 Euro besteht die Möglichkeit für Eigentümer oder Vermieter, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Hausbank zu erhalten. Förderfähig sind insbesondere:
- der erstmalige Einbau einer Sammelheizung oder eines Bades,
- der Austausch von alten in neue außen liegende Fenster und Fenstertüren in Wohnräumen, wenn ein Energiepass über die Einsparung von Energie vorgelegt wird,
- Maßnahmen zur besseren Ausnutzung des Energieeinsatzes in Wohnungen, zum Beispiel der Einbau von Solaranlagen für die Beheizung und Erwärmung des Wassers (Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien) oder Baumaßnahmen, die nachhaltig die Einsparung von Heizenergie bewirken, wie das Anbringen einer Wärmedämmung (bei Vorlage eines Energiepasses),
- der Ersatz von Wärmeerzeugern (Kessel und Brenner) durch neue mit einer um mindestens 20 Prozent geringeren Leistung, wenn zugleich Wärmedämmmaßnahmen durchgeführt werden oder eine Solaranlage eingebaut wird.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wird ein Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderungsfähigen Kosten bis höchstens 2500 Euro gewährt. Mit den Modernisierungsmaßnahmen darf erst begonnen werden, nachdem die Fördermittel bewilligt sind. Die Auftragsvergabe an Fachfirmen gilt dabei bereits als Baubeginn und schließt die Förderung aus.
Anträge sind bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu stellen. Die Stadtverwaltung Wittlich, Gemeindeverwaltung Morbach oder Verbandsgemeindeverwaltung beraten Sie auf freiwilliger Basis gerne und händigen die Antragsvordrucke mit der Liste über die beizufügenden Unterlagen aus.
Energie(spar)beratung
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. bietet für Interessierte eine kostenlose Energieberatung zu Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei privaten Wohngebäuden an. Erfahrene Architekten, Ingenieure und Physiker beraten zu allen Fragen des effizienten Energieeinsatzes. Ausgewählte Themen sind:
- baulicher Wärmeschutz
- Heizungs- und Regelungstechnik
- Solarenergie
- Stromsparen
- Wärmepumpen
- Förderprogramme
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert darüber hinaus auch die „Vor-Ort-Beratung“ durch unabhängige Energie-Berater. Nähere Informationen und Antragsformulare zur Förderung erhalten Sie auf der Seitedes Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
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