Naturschutzbeirat
Der Naturschutzbeirat der unteren Naturschutzbehörde wird auf eine Amtszeit von fünf Jahren berufen. Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern und neun Stellvertreter/Innen. Die Mitglieder des Beirates werden von anerkannten Naturschutzverbänden, kommunalen Spitzenverbänden, der Industrie- und Handelskammer, der Landwirtschaftskammer und auch von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ernannt. Der Vorsitz wird von Hermann Bornmüller geführt.
Die Aufgaben der Beiräte ergeben sich aus § 36 Landesnaturschutzgesetz. Danach sind die Naturschutzbeiräte unabhängige Fachbeiräte. Ihre Aufgabe ist es, die Naturschutzbehörde zu beraten und fachlich zu unterstützen. Der Naturschutzbeirat ist von der Behörde über alle wesentlichen Vorgänge zu unterrichten. Weiterhin kann er Anträge stellen und ist auf Wunsch anzuhören. Die Amtszeit des derzeitigen Naturschutzbeirates läuft noch bis 2015.
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