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Fallbeispiel – Wenn der pflegende Angehörige ausfällt

Herr Müller muss plötzlich ins Krankenhaus: Wer versorgt seine Frau? Herr Müller muss ins Krankenhaus und sich einer Operation unterziehen. Die berufstätige Tochter unterstützt die Eltern bei der Haushaltsführung und bei Einkäufen, kann aber nicht die „Rundumbetreuung“ der Mutter übernehmen. Da Frau Müller keinesfalls alleine bleiben kann, wird ein Kurzzeitpflegeplatz in einer Senioreneinrichtung in Anspruch genommen. Für diese vorübergehende stationäre Versorgung stellt die Pflegekasse bis zu 28 Tage im Jahr einen Betrag von maximal 1432 Euro zur Verfügung.

Nach einem dreiwöchigen Krankenhausaufenthalt ist Herr Müller wieder zu Hause. Die Operation hat ihn geschwächt, und auch gesundheitlich fühlt er sich nicht mehr in der Lage, seine Frau wie bisher zu betreuen und kleinere Pflegeleistungen zu übernehmen. Hinzu kommt, dass die Pflege von Frau Müller aufwendiger geworden ist. Die Tochter vereinbart mit der Mitarbeiterin der Beratungs- und Koordinierungsstelle erneut ein Beratungsgespräch in der Wohnung der Eltern. Da Frau Müller schon länger als ein Jahr eine Pflegestufe zuerkannt wurde, hat sie ergänzend zur Kurzzeitpflege auch Anspruch auf die Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1432 Euro im Kalenderjahr. Mit Unterstützung der Beratungs- und Koordinierungsstelle erstellen Herr Müller und die Tochter einen neuen Hilfeplan, der die Familienmitglieder entlastet und weiterhin die häusliche Versorgung von Frau Müller ermöglicht.

Die bisherige Kombinationsleistung wird auf die Sachleistung umgestellt, so dass der ambulante Pflegedienst die tägliche Grundpflege übernimmt. Der Pflegekasse wird die Umstellung schriftlich mitgeteilt.

Einmal wöchentlich geht Frau Müller nun in die Tagespflege, und die Einrichtung rechnet anteilig die Kosten über die Verhinderungspflege ab. Die Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse formlos beantragt. Auch übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege die Kosten einer stundenweise Betreuung von Frau Müller in der häuslichen Umgebung zur Entlastung des pflegenden Ehemannes.

Durch den fortschreitenden Krankheitsverlauf wird die Mutter in ihrer Mobilität zunehmend eingeschränkt, und die Tochter rät den Eltern zum behindertengerechten Umbau des Badezimmers. Für die geplante Wohnraumanpassung können bei der Pflegekasse Zuschüsse beantragt werden.