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Einführung einer Schulbuchausleihe ab dem neuen Schuljahr

Montag, 01. März 2010
 
Schülerin hinter einem Berg von Schulbüchern.

Zukünftig müssen Schulbücher nicht mehr gekauft werden. Die neue Schulbuchausleihe ermöglicht eine häufigere Nutzung und bietet finanzielle Unterstützung.

Der Entwurf einer Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln sieht die Einführung eines Ausleihsystems für Schulbücher vor. Die neuen Bestimmungen gelten in einem ersten Schritt für die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe 1) an allgemeinbildenden Schulen. Für die übrigen Klassenstufen der allgemeinbildenden Schulen und die Schulformen der Berufsbildenden Schulen bleibt die Lernmittelfreiheit in Form des Gutscheinsystems zunächst erhalten. An Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr bleibt es bei dem bisherigen Verfahren. Nur die Höchstgrenzen werden angepasst.

Die neue Verordnung sieht vor, dass Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und notwendige ergänzende Druckschriften sowie Arbeitshefte auf Antrag unentgeltlich erhalten (Unentgeltliche Ausleihe). Eltern, deren Einkommen über diesen Grenzen liegt, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen (Ausleihe gegen Entgelt). Informationen über die Schulbuchausleihe können Interessierte auch unter www.LMF-online.rlp.de abrufen.

Unentgeltliche Ausleihe

Ein Antrag auf unentgeltliche Ausleihe von Schulbüchern ist bis zum 15. März 2010 bei dem Schulträger zu stellen, dessen Schule die Schülerin oder der Schüler im Schuljahr 2010/11 voraussichtlich besuchen wird. Dazu ist das Formular „Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit“ zu verwenden, das in diesen Tagen in den Schulen an die Schülerinnen und Schüler verteilt wird. Anspruch auf unentgeltliche Ausleihe haben Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Für Schülerinnen und Schüler, die eine der nachfolgenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises besuchen, ist der Antrag auf unentgeltliche Ausleihe von Schulbüchern bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu stellen:

Nikolaus-von-Kues-Gymnasium in Bernkastel-Kues, Gymnasium in Traben-Trarbach, Cusanus-Gymnasium und Peter-Wust-Gymnasium sowie Kurfürst-Balduin-Realschule in Wittlich. Eine Bestätigung der Schule ist nicht erforderlich.

Damit eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden kann, ist der Antrag bis zum 15. März 2010 mit den notwendigen Einkommensnachweisen, maßgebend ist das Einkommen 2008, vorzulegen.

Ausleihe gegen Entgelt

Die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt ist freiwillig. Sie ist nur möglich, wenn alle vorgesehenen Lernmittel ausgeliehen werden. Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Ausgeliehen werden Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften, die nicht länger als drei Schuljahre genutzt werden können. Das Entgelt richtet sich nach der grundsätzlichen Verwendungsdauer der Lernmittel. Es beträgt pro Schuljahr für einjährig verwendete Lernmittel ein Drittel, für zwei- oder dreijährig verwendete Lernmittel ein Sechstel des Ladenpreises. Wer Lernmittel ausleihen möchte, kann sich in der Zeit vom 29. April bis 16. Mai 2010 über das Internetportal www.LMF-online.rlp.de anmelden, gleichzeitig verbindlich die Teilnahme an der Schulbuchausleihe erklären und eine Einzugsermächtigung für das Entgelt erteilen. Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten bis zum 28. April 2010 von der Schule eine weitere Information zur Ausleihe gegen Entgelt. Die darin genannte Kennung wird zur Anmeldung im Internetportal benötigt.

Auskünfte im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren erteilen Cilli Platz, Tel.: 06571/142386; Fax: 06571/1442386; E-Mail: Cilli.Platz@Bernkastel-Wittlich.de (Montag bis Donnerstag) und Jasmin Peters, Tel.: 06571/142435; Fax: 06571/1442435; E-Mail: Jasmin.Peters@Bernkastel-Wittlich.de.