Restmüll
Restmüllartikel sind:
Abfälle aus Haushalten, die keiner anderen Verwertungsmöglichkeit (Altpapier, Gelber Sack etc.) zugeordnet werden können.
Was gehört zum Restmüll:
- Küchenabfälle
- stark verschmutzte Wertstoffe
- Hygieneartikel (z. B. Taschentücher, Windeln)
- kleine Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände
- mülltonnengängige mechanische Spielzeugartikel, Küchenutensilien und dergleichen
Und was nicht:
- Zeitungen, Zeitschriften -> Altpapier
- Dosen, Milchkartons, Folie -> Gelber Sack
- Einwegflaschen -> Altglas
- Batterien, Altöl, Lacke -> Problemmüll
- Bauabfälle -> Mineralische Abfälle
- Elektroartikel -> Elektroschrott
Wohin:
Abholservice. An festgesetzten Terminen wird der Restmüll abgeholt.
Was Sie wissen sollten:
Die Leerung der Restmülltonnen erfolgt ab 6.00 Uhr morgens. Achten Sie bitte auf die Verschiebungen der Restmüllabfuhr an Feiertagen.
Wenn Probleme auftreten:
Bei Unregelmäßigkeiten oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Fa. Veolia Umweltservice West GmbH, Hetzerath, Telefon: 0800 / 24 77 6 77 oder 06508 / 917 200.
Wenn zusätzliche Mülltonnen erforderlich sind (z.B.: Zuzug) bzw. nicht mehr gebraucht werden (z.B. Umzug) oder eine größere Mülltonne erforderlich ist (z. B.: Familienzuwachs), teilen Sie dies bitte der zuständigen Sachbearbeiterin mit. Teilen Sie Ihrer Sachbearbeiterin auch Beschädigungen an ihrer Mülltonne mit.
Entleerungs-Rhythmus:
Regelmäßig im Abstand von 14 Tagen können Sie das Restabfallgefäß zur Abholung bereitstellen. Insgesamt sind maximal 26 Entleerungen im Jahr möglich; in Einzelfällen je nach Abfuhrtermin auch 27. In der Jahresgrundgebühr sind 12 Leerungen enthalten. Jede weitere Entleerung führt daher zu zusätzlichen Gebühren, deren Höhe von der Behältergröße abhängig ist. Die Behälter sind mit einem Chip ausgestattet. Die Speicherung der Entleerungsanzahl erfolgt automatisch beim Schüttvorgang.
Behälter-Erkennung:
An der Mülltonne befindet sich an der Seite ein Aufkleber. Diese Informationen dienen der Identifizierung des Behälters. Sollte der Aufkleber entfernt, beschädigt oder unleserlich sein, teilen Sie dies bitte Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin mit. Bei Rückfragen oder Änderungswünschen muss die entsprechende Behälternummer angegeben werden. Kontrollieren Sie bitte in regelmäßigem Abstand die Gefäß-Nummer, damit es nicht zu Verwechslungen kommt und eine korrekte Berechung garantiert werden kann. Die Restmülltonne ist dem jeweiligen Grundstück zugeordnet. Bei Umzug ist eine Mitnahme des Gefäßes nicht zulässig! Zur eindeutig individuellen Kennzeichnung ist es gestattet, den Deckel des Behälters mit Farbe o. ä. zu beschriften.
Worauf Sie achten sollten:
Bitte reinigen Sie im Winter die Straßen vor Ihren Grundstücken von Schnee und Eis, damit die Sammelfahrzeuge alle Häuser in Ihrer Straße anfahren können.
Der Restmüll sollte aus hygienischen Aspekten (z. B. Ungeziefer, unangenehmer Geruch etc.) und um ein Anfrieren der Abfälle im Winter zu verhindern, in Mülltüten verpackt sein. Halten Sie die Deckel der Mülltonnen geschlossen, auch dann, wenn Sie die Mülltonnen zur Leerung bereitstellen. Mülltonnen mit geöffneten Deckeln sind in der Regel überfüllt. Beim Leeren passiert es dann häufiger, dass der überstehende Müll aus der übervollen Tonne neben das Müllfahrzeug auf die Straße fällt.
Ein weiterer negativer Begleiteffekt offen stehender Mülltonnen ist, dass Vögel und unerwünschte Nagetiere angezogen werden. Bei ständigem Überfüllen des Abfallbehälters wird durch den aufgepackten Müll außerdem mehr Volumen beansprucht als über die Abfallgebühr bezahlt wird. Das kann im Sinne der Gebührengerechtigkeit nicht toleriert werden. Die Müllwerker sind gehalten, Mülltonnen, die regelmäßig überfüllt sind, zu melden. Die betreffenden Haushalte werden dann mit größeren bzw. einer weiteren (kostenpflichtigen) Mülltonne ausgerüstet.
Abfälle dürfen nicht in den Mülltonnen eingestampft oder festgetreten werden. Hier besteht die Gefahr, dass die Mülltonnen aufplatzen. Die Kosten für den Tonnentausch werden in solchen Fällen dem betreffenden Gebührenpflichtigen in Rechnung gestellt. Durch Einstampfen kommt es immer wieder vor, dass sich der Abfall in der Tonne derart verkeilt, dass er bei der Leerung nicht immer herausfallen kann und trotz mehrmaligen Leerungsversuchen Müllreste in der Tonne verbleiben. Es ist verständlich, dass die Müllwerker aus hygienischen Gründen solche Verkeilungen nicht per Hand lösen können. Die Grundregel zum Befüllen von Abfallbehältern heißt: „Nur was locker rein passt, kommt auch locker wieder raus.“
Was tun, wenn der Behälter schon voll ist, die Müllabfuhr aber erst in ein paar Tagen kommt? Kommt dies regelmäßig vor, so sollte man prüfen, ob man die Restmüllmenge durch konsequente Abfallvermeidung und Abfalltrennung verringern kann. Neben der ordnungsgemäßen Nutzung vom Gelben Sack, der Altpapiersammlung und Altglasbehältern kann gerade im ländlichen Raum und dort, wo genügend Fläche vorhanden ist, die Kompostierung ins Auge gefasst werden.
Haushaltsübliche Elektrogeräte, darunter auch Elektrokleingeräte (Toaster, Kaffeemaschinen, usw.) werden an den Sperrmülltagen bei der Elektroschrottsammlung mit den Elektrogroßgeräten eingesammelt und belasten nicht mehr die Mülltonne.
Sind diese Maßnahmen unzureichend, ist der Wechsel zu einer größeren Mülltonne angezeigt. Hat man ausnahmsweise mal mehr Müll, so empfiehlt sich die Nutzung eines gebührenpflichtigen roten Restabfallsacks. Diese Säcke können gegen eine Gebühr von 3,45 €/Stück erworben werden. Eine Liste der Verkaufsstellen finden Sie hier.
Informationen zur Müllvermeidung und Abfalltrennung sind bei der Abfallberatung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Herrn Lex, Tel.: 06571/14-2414, erhältlich.
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