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Pflegesituation Schlaganfall

Herr Schmitt ist 67 Jahre alt und hat vor einigen Wochen einen Schlaganfall erlitten. Ihm war ganz plötzlich schwindelig, er hatte starke Sehstörungen und er ist beim Aufstehen vom Tisch einfach seitlich vom Stuhl gefallen, da er seine Körperhaltung nicht mehr kontrollieren konnte. Seine Tochter, die gerade zu Besuch war, brachte ihn sofort ins Krankenhaus, wo ihm die sofortige schlaganfall-spezifische Diagnostik und Therapieeinleitung (stroke unit) zugute kam.

Dem Krankenhausaufenthalt folgte eine Anschlussheilbehandlung in einer Rehabilitationsklinik. Danach kam Herr Schmitt wieder nach Hause, wo er von seiner Ehefrau, 59 Jahre alt, gepflegt wird. Aufgrund seiner gebliebenen linksseitigen Lähmung von Arm und Bein benötigt Herr Schmitt Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens in Form von Hilfe beim Aufstehen, Duschen, Anziehen, Toilettengang und auch bei der mundgerechten Zubereitung der Nahrung.

Bereits während des Krankenhausaufenthaltes ihres Mannes nutzte Frau Schmitt das Beratungsangebot der Sozialarbeiterin vom Krankenhaussozialdienst, die sie bei der Antragstellung auf Pflegegeld bei ihrer Kranken- und Pflegekasse unterstützte. Die Sozialarbeiterin informierte sie in diesem Zusammenhang über den einmal im Quartal angebotenen Sprechtag der Landesberatungsstelle für „Barrierefreies Bauen und Wohnen“ bei der Kreisverwaltung.

Schon kurze Zeit, nachdem Herr Schmitt zuhause ist, meldet sich der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) an, um in der häuslichen Umgebung die Begutachtung des pflegerischen Hilfebedarfs von Herrn Schmitt festzustellen. Zur Vorbereitung auf diesen wichtigen Termin führt Frau Schmitt seit 14 Tagen ein Pflegetagebuch, in dem sie alle pflegerischen Tätigkeiten genau dokumentiert. Dieses Pflegetagebuch legt sie dem Gutachter bei seinem Hausbesuch vor und schildert ihm noch mal ganz genau die einzelnen Hilfeleistungen.

Der Gutachter trifft die Entscheidung, dass Herr Schmitt einen täglichen Hilfebedarf entsprechend der Pflegestufe II hat, und somit erhält er von seiner Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld von 410 Euro. Des Weiteren übernimmt die Pflegekasse die Beitragszahlungen für die Rentenversicherung von Frau Schmitt, da sie aufgrund der Pflege ihres Mannes ihre Halbtagsstelle aufgegeben hat.

Da Frau Schmitt bislang pflegerisch gar keine Erfahrungen sammeln konnte, sich aber gut auf ihre Pflegetätigkeit einstellen möchte, besucht sie einen Pflegekurs für pflegende Angehörige, in dem sie wichtige Informationen über die praktische Pflege und über pflegeerleichternde Hilfsmittel erhält.

Einmal im Halbjahr bietet ihr ein professioneller ambulanter Pflegedienst ihrer Wahl Beratung, Tipps und Unterstützung bei der Pflege ihres Mannes. Immer wieder tauchen Unsicherheiten und verschiedene Fragestellungen rund um die Pflege und Versorgung ihres Mannes auf, und Frau Schmitt fühlt sich dadurch stark belastet. Sie findet auch ein offenes Ohr bei der für ihren Wohnort zuständigen  Beratungs- und Koordinierungsstelle, die gemeinsam mit ihr Lösungen für die anstehenden Probleme erarbeitet.

Um sich mit Gleichbetroffenen, die besonderes Verständnis für ihre Situation haben, auszutauschen und sich gegenseitig zu stärken, besucht Frau Schmitt einmal im Monat den Gesprächskreis für Pflegende Angehörige.