Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
Schweine sind nach der Viehverkehrsverordnung im Ursprungsbestand vom Tierhalter spätestens mit dem Absetzen zu kennzeichnen.
Ab dem 1. Januar 2004 muss jeder, der Schweine in seinen Betrieb übernimmt, dies innerhalb von 7 Tagen der zuständigen Behörde melden. Das gilt für alle Betriebe unabhängig von deren Geschäftszweck. Neben den Schweine haltenden Betrieben sind auch die Viehhandelsgeschäfte und die Schlachtstätten zu diesen Meldungen verpflichtet. Für ganz Rheinland-Pfalz hat der Landeskontrollverband (LKV) in Bad Kreuznach als beauftragte Stelle die Entgegennahme der Meldungen übernommen und sendet diese dann an das zentrale Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT). Um den Meldevorgang zu vereinfachen, können Betriebe mit Internetzugang ihre Angaben direkt an HIT senden. Der hierfür benötigte individuelle Zugangscode wird jedem Betrieb vom LKV mitgeteilt. Diejenigen Betriebe, die bereits ihre Rinder über eine Internetverbindung an HIT melden, können mit ihrem bisherigen Zugangscode auch die zentrale Schweinedatenbank erreichen. Zusätzlich zu den einzelnen Verbringungsmeldungen muss jeder Schweine haltende Betrieb jährlich zum 1. Januar den aktuellen Tierbestand melden. Diese Stichtagsmeldung soll erstmals am 1. Januar 2004 erfolgen. Verpflichtet dazu ist jeder, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Schweine. Auch diejenigen Hobbyhalter, die ihre Schweine ausschließlich halten und nicht schlachten oder abgeben wollen, müssen dem nachkommen. Der Landeskontrollverband sendet jedem ihm bekannten Schweine haltenden Betrieb, allen Viehhandlungen und den Schlachtstätten umfangreiches Informationsmaterial, den HIT-Zugangscode und Meldeunterlagen zu.
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