Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen im Weinbau
Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erhalten Erzeuger von Wein, die Rebflächen in rheinland-pfälzischen Anbaugebieten bewirtschaften, Unterstützungen für durchgeführte Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22.10.2007.
Erzeuger im Sinne der Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen vom 21. Dezember 2009 (GVBl. Nr. 1, S. 15) ist, wer Rebflächen bewirtschaftet, die in der Weinbaukartei erfasst sind. Förderfähig sind nur Rebflächen, die im Land Rheinland-Pfalz liegen.
Ab 02.01.2012 können Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahre 2012 gestellt werden. Das Antragsverfahren endet am Dienstag, dem 31.Januar.2012. Für Maßnahmen im Rahmen von klassischen Flurbereinigungsverfahren können Anträge auch noch bis zum 30. April 2012 gestellt werden.
Die Mindestflächen für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 1000 m² je Bewirtschaftungs-einheit, in Steil- und Steilstlagen sogar nur 500 m². Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 m und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 m eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hält die entsprechenden Antragsunterlagen für Sie bereit. Alle notwendigen Unterlagen stehen Ihnen nebenstehend auch zum Herunterladen zur Verfügung. Lediglich das darin enthaltene Muster der Anlage 1 dient nur zur Information und kann nicht unmittelbar zur Antragstellung verwendet werden. Die Kreisverwaltung hält die hierfür notwendigen Durchschreibesätze bereit.
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