Verhinderungspflege
Um diese Leistung von der Krankenkasse zu bekommen, muss der Pflegebedürftige mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Vor Beginn der Verhinderungspflege muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt bis zu 1432 Euro in einem Kalenderjahr. Der zeitliche Rahmen darf 28 Tage im Jahr nicht überschreiten.
Die Verhinderungspflege kann zu Hause von einem zugelassenen Pflegedienst oder von einer privaten Ersatzpflegeperson erbracht werden. Natürlich kann diese Pflege auch in einer stationären Einrichtung erfolgen. Eine Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden bei Urlaub, Krankheit oder Überlastung der Pflegeperson. Je nach Umfang der Verhinderungspflege kann das Pflegegeld anteilmäßig gekürzt werden.
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