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Dr. Heribert Feck
Tel.: 06571/14-2354
Fax: 06571/14-42354
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Vogelgrippe/Geflügelpest

I. Viehverkehrsverordnung

Nach der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (hier: Kreisverwaltung) unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Auch wesentliche Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

II. Geflügelpest-Verordnung

Grundlage für die Bekämpfung der Geflügelpest in Deutschland ist die Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2746). Die Bekämpfungsmaßnahmen folgen allgemeinen Prinzipien der Tierseuchenbekämpfung:

1. Registerführung

Geflügelhalter haben alle Zu- und Abgänge von Geflügel, Name und Anschrift des Transportunternehmers, des bisherigen Besitzers bzw. Erwerbers, Datum des Zu- bzw. Abgangs sowie die Art des Geflügels einzutragen. Weiterhin sind einzutragen
- wenn mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, die pro Werktag verendeten Tiere,
- wenn mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier.

2. Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen

Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von
a)   mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder
b)   mehr als 2 Prozent der Tiere bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren
auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichts-zunahme, so hat der Besitzer unverzüglich durch den Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

3. Untersuchungspflichten

Wer mehr als 100 Stück Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse nicht ausschließlich in Ställen hält, hat die Tiere des Bestandes jeweils im Zeitraum vom 15. März bis 31. Mai und vom 15. Oktober bis 15. Dezember eines jeden Jahres auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 im Institut für Tierseuchendiagnostik des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz in Koblenz  untersuchen zu lassen. Für die serologischen Untersuchungen sind bei Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln und Wachteln jeweils von 10 Tieren je Bestand Blutproben und bei Enten und Gänsen jeweils von 15 Tieren je Bestand Blutproben zu entnehmen.

4. Füttern und Tränken

Das zuvor genannte Geflügel darf nur an solchen Stellen gefüttert und getränkt werden, die für wildlebendes Wassergeflügel, Küstenvögel und Möven nicht zugänglich sind. Dies bedeutet auch, dass kein Oberflächenwasser, zu welchem wildlebendes Wassergeflügel, Küstenvögel und Möven Zugang haben, zur Tränke benutzt werden darf."

5. Schutzkleidung

Der Besitzer hat sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, vor Beginn der Tätigkeit gereinigte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt und diese während der Ein- oder Ausstallung trägt. Die Schutz-kleidung ist unverzüglich nach Gebrauch vom Besitzer zu reinigen und zu desinfizieren; Einwegkleidung hat er unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.

6. Einhaltung bestimmter seuchenhygienischer Maßnahmen

Wenn mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden müssen die Ställe gegen unbefugten Zutritt gesichert sein, betriebsfremde Personen dürfen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung die Ställe betreten, des Weiteren sind regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung durchzuführen.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Veterinärdienst der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (Tel. 06571/14-2353) zur Verfügung. Das Friedrich-Löffler-Institut des Bundes hat zur Klassischen Geflügelpest eine Informationsbroschüre erstellt, die hier eingesehen werden kann.