Jugendschutz - Was geht mich das an?
Am 01. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Mit der Neuregelung wurde das bisher geltende "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" (JÖSchG) und das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte" (GjS) zu einem einheitlichen "Jugendschutzgesetz" (JuSchG) zusammengeführt. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es, Kindern und Jugendlichen einen möglichst weitreichenden Schutz vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu gewähren.
"Was geht mich das an?", fragen sich die Jugendlichen.
Nun, das Jugendschutzgesetz gibt ihnen Orientierung in einer Welt, die scheinbar immer weniger verbindliche Werte vermittelt. Es überwacht und reglementiert eine Vielzahl miteinander konkurrierender Freizeitangebote, die vermeintlich "fun & action" versprechen und regt zur Auseinandersetzung über deren Gefährdungspotential an. Das Jugendschutzgesetz beschützt vor Brutalität und einer Vielzahl gewaltverherrlichender Medien der Erwachsenenwelt und berücksichtigt, dass Kinder und Jugendliche in wesentlichem Maße am Modell lernen. Auch den besonderen Risiken durch Alkohol- und Nikotinmissbrauch trägt das Gesetz Rechnung.
Jugendschutz wacht über das körperliche, seelische und geistige Wohl junger Menschen. Daher geht das Jugendschutzgesetz die Jugendlichen also einiges an, in ihrem eigenen Interesse.
"Was geht mich das an?", fragen sich die Eltern.
Sind Computerspiele grundsätzlich schädlich und zu unterbinden? Darf mein Kind tatsächlich mit 15 Jahren bis nachts in die Disco? Die Jugendschutzregelungen unterstützen Eltern in Erziehungsfragen und bieten sich als Leitlinien im Diskurs mit den Sprösslingen an. Der Jugendschutz beobachtet die Entwicklungen in der und um die Welt von Kindern und Jugendlichen. Er weist auf Gefahren hin, denen sie ausgesetzt sein können. Die klaren Gesetze und Empfehlungen stärken Eltern im Erziehungsprozess. Sie können in strittigen Fragen, z.B. bei dem "Dauerbrenner" Ausgehregelungen ("Ich möchte aber länger weg", "Alle anderen dürfen, nur ich ..."), auf die eindeutigen gesetzlichen Vorgaben verweisen. Eltern tragen eine besondere Verantwortung für die Entwicklung ihrer Kinder. Darauf weist der Jugendschutz sie hin, indem er mit Blick auf die Wertevermittlung Grenzen setzt und Position bezieht.
"Was geht mich das an?", fragen sich Jugendleiter, Jugendtrainer, Lehrer und erziehungsbeauftragte Personen.
Sie nehmen in der sensiblen Entwicklungsphase des jungen Menschen eine besondere Rolle ein. Sie sind Vorbild, Anleiter, Vermittler, Bezugsperson und übernehmen auf Grund ihrer Funktion für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen in besonderem Maße Verantwortung. Diese fordert der Gesetzgeber im Jugendschutzgesetz ein. Auch ihnen gibt das Jugendschutzgesetz einen Ordnungsrahmen vor und regelt Abgabe- und Duldungsverbote. Bestraft werden kann jede Person über 18 Jahren, die ein Verhalten eines Kindes herbeiführt oder fördert, dass durch die im JuSchG benannten Verbote verhindert werden soll. Da mit der Übernahme von Aufsichtspflichten durch den entsprechenden Personenkreis auch eine Rechtspflicht zum Handeln besteht, können Ordnungswidrigkeiten auch durch Unterlassen verwirklicht werden.
"Was geht mich das an?", fragen sich die Gewerbetreibenden und Veranstalter.
Dieser Personenkreis hat viele Berührungspunkte mit dem Jugendschutz und stellt eine wesentliche Zielgruppe des Gesetzes dar. Das Jugendschutzgesetz gibt ihnen einen Ordnungsrahmen vor und regelt im Wesentlichen Abgabe- und Duldungsverbote sowie Zugangsbeschränkungen. Es bestraft in erster Linie verantwortungslose Erwachsene, die zum Schaden von Kindern und Jugendlichen Gewinne erzielen wollen. Konkret heißt das, wer gegen die Bestimmungen des JuSchG verstößt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit, in einzelnen Fällen sogar eine Straftat. Gewerbetreibende und Veranstalter sind also gezwungen sich mit dem Jugendschutz auseinander zu setzen, nicht zuletzt im Interesse ihrer Konzession.
"Was geht Euch das an?", fragt man Jugendamt, Polizei und Ordnungsamt.
Das Jugendamt nimmt mit seinem Jugendschutzauftrag Einfluss auf die äußeren Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen und ist zudem Ansprechpartner für alle, die Fragen zum Thema Jugendschutz haben. Jugendschutzbeauftragte wollen Kinder und Jugendliche nicht behüten und abschirmen, sondern fit fürs Leben machen, stark machen, damit sie Verlockungen und Gefahren selbstbewusst und selbstbestimmt begegnen können. Ein selbstbestimmtes Leben können Menschen jedoch nur führen, wenn ihnen ermöglicht wird, sich eine eigene Meinung zu bilden. Hierbei unterstützt das Jugendamt die Erziehungsaufgaben der Familie. Bei der Umsetzung des gesetzlichen Jugendschutzes arbeitet es auch Hand in Hand mit der Polizei und den allgemeinen Ordnungsbehörden, die ihrerseits einen gesetzlichen Auftrag zur Wahrnehmung von Jugendschutzmaßnahmen haben.
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