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Wie kann der Wohnraum pflegegerecht angepasst werden?

Viele Wohnungen werden den Anforderungen im Alter nicht mehr gerecht. Häufig ist es aber möglich, mit einfachen Mitteln und geringem Aufwand die Wohnung behindertengerecht auszustatten, um Sicherheit zu gewähren und einen Umzug in eine Senioreneinrichtung zu vermeiden. Manchmal jedoch sind auch größere bauliche und technische Veränderungen nötig.

Die Pflegekassen beteiligen sich finanziell an den Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn dadurch

  • häusliche Pflege überhaupt erst möglich wird (andernfalls stationäre Pflege erforderlich wäre),
  • häusliche Pflege erheblich erleichtert ( und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegekräfte verhindert) wird oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt (also die Abhängigkeit von einer Pflegekraft verringert) wird.

Zuschüsse zu Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung sind bei der Pflegekasse zu beantragen, bevor eine Maßnahme begonnen wird. Sind die Voraussetzungen erfüllt, beträgt die max. Förderhöhe 2557 € pro Maßnahme. Welche Maßnahmen im Einzelnen bezuschusst werden können, ist in einem speziellen Leistungskatalog geregelt.

Unterschieden wird zwischen:

  • Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind (z.B. Verbreitern der Türen, Installieren von Rampen und Treppenliften, Legen von Wasseranschlüssen, Einbau individueller Liftsysteme im Bad) und
  • dem Ein- und Umbau von Mobiliar, das individuell für die spezielle Pflegesituation hergestellt oder umgestaltet wird (z.B. Austausch der Badewanne durch eine Dusche).

Der Laie ist häufig überfordert, von sich aus zu entscheiden, welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Die Fachleute der rheinland-pfälzischen Landesberatungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ bieten kostenlos ihre Hilfe an. Sie beraten über die Möglichkeiten von Wohn­raumanpassungsmaßnahmen im Rahmen von Hausbesuchen, am Telefon oder auch in der Beratungsstelle. Mögliche notwendige Veränderungen werden mit Ihnen gemeinsam geplant und die Durchführung begleitet, Finanzierungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Sie arbeiten zusammen mit Behörden, Vermietern und Angehörigen und beraten auch bei der Planung von alten- und behindertengerechten Neubauten.

Kontakt

  • Landesberatungsstelle
    „Barrierefrei Bauen und Wohnen“
    Fleischstraße 77
    54290 Trier
    Tel.: 0651 48802
  • Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
    Kurfürstenstraße 16
    54516 Wittlich
    Tel.: 06571 14326 (Berater für barrierefreies Bauen und Wohnen) oder
    Tel.: 06571 14237 (Fachbereich Soziale Hilfen)