Zensus 01

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Erhebungsstelle
Zensus 2011

Stephan von St. Vith
Altbau – Zimmer A 126
Tel.: 06571/14-2000
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Was ist der Zensus 2011?

Zum Stichtag 09. Mai 2011 wird in Deutschland eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Der Zensus dient - 24 Jahre nach der letzten Volkszählung - dazu, belastbare aktuelle Daten zu gewinnen.

Bund,  Länder  und  Kommunen  brauchen  dringend  aktuelle  und  verlässliche Planungsdaten.  Daher  beteiligt  sich Deutschland im Jahr 2011 an der EU-weiten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Bevölkerungszählungen fanden letztmalig  in  den  alten  Bundesländern  im  Jahr  1987  und in der damaligen DDR im Jahr 1981 statt. Der Stichtag für diese Zählung ist der 9. Mai 2011. Der sogenannte Zensus 2011 soll erstmals unter Nutzung von Verwaltungsregistern durchgeführt  werden,  um  die  Belastungen  für  die  Menschen  so  gering wie  möglich  zu  halten  und die  Kosten  zu begrenzen. In Rheinland-Pfalz wird circa ein Drittel der Bevölkerung direkt befragt. Im Wesentlichen sind das etwa 1,1 Millionen  Gebäude-  und  Wohnungseigentümerinnen  und  -eigentümer  sowie  550  000  Personen  im  Rahmen  einer Stichprobe.

Gründe für den Zensus 2011

Die  statistischen  Ämter  des  Bundes  und  der  Länder  stellen derzeit die amtlichen Einwohnerzahlen des Bundes, der Länder und der Kommunen regelmäßig durch Fortschreibung  der  Ergebnisse  der  Volkszählungen  aus  den  Jahren 1981  bzw.  1987  fest.  Im  Laufe  der  Jahre  nehmen  die  Ungenauigkeiten  in  der  Bevölkerungsfortschreibung  und  in sonstigen auf Volkszählungsdaten basierenden Statistiken jedoch zu. Nach dem Zensustest könnte die Einwohnerzahl bundesweit  um  1,3  Millionen  überhöht  sein.  Der  Zensus 2011 wird daher dringend als Quelle für verlässliche amtliche Einwohnerzahlen im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden als Basis für deren künftige Fortschreibung benötigt.

Die amtlichen Einwohnerzahlen werden in zahlreichen Gesetzen als wichtige Bemessungsgrundlage genutzt, so beispielsweise für den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern, für die Verteilung von EU-Mitteln, die Einteilung von  Wahlkreisen  und  Stimmbezirken  sowie  als  Kriterium für die Festlegung der Stimmgewichte der Länder im Bundesrat.

Die mit dem Zensus erhobenen Strukturdaten über Bevölkerung, Haushalte, Wohnungen und Gebäude werden darüber hinaus miteinander verbunden und auf  diese  Weise  für  Bund,  Länder  und  Gemeinden sowie für die Europäische Union zu einer wichtigen Grundlage für die Planung, Entscheidung und Kontrolle  einer  Vielzahl  von  politischen  Maßnahmen.

So sind beispielsweise die Planung von Kindertagesstätten,  Schulen,  Seniorenheimen,  Krankenhäusern sowie Verkehrsinfrastrukturen,  die  Feststellung  der Wohnungsleerstände und die Abschätzung des Wohnungsbedarfs, die Konzeption von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen  Maßnahmen sowie  der  Alterssicherungssysteme ohne eine solide Datenbasis nicht möglich.

Ausführliche Informationen zum Nutzen und der Notwendigkeit des Zensus finden Sie hier.

Methode des Zensus

Eine Vollerhebung wie im Jahr 1987 wird es nicht geben. Die Daten werden, soweit möglich, durch die Auswertung bestehender Melderegister sowie erwerbsstatistischer Register gewonnen. Ergänzend dazu erfolgt eine schriftliche Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer des Landkreises zu gebäude- und wohnungsstatistischen Merkmalen (zum Beispiel Gebäudetyp, Wohnfläche, Ausstattung, Baujahr) sowie eine von Interviewern durchgeführte Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften und eine Haushaltsstichprobe. Die befragten Personen sind hierbei zur Auskunft verpflichtet. Die wichtigsten Vorteile des registergestützten Zensus sind einerseits die Kostenersparnis, andererseits die Entlastung der Einwohnerinnen und Einwohner, da nur ein Teil der Bevölkerung direkt befragt werden wird

Für die Haushaltsstichprobe werden im Landkreis Bernkastel-Wittlich voraussichtlich circa 15.000 Personen durch Interviewer mittels Fragebogen um Angabe personenbezogener Daten (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Familienstand, Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, Haushaltsgröße, Schulbildung und Berufstätigkeit) gebeten. Die Beantwortung der Fragen kann in Zusammenarbeit mit dem Interviewer erfolgen oder auf elektronischem Weg über das Internet.

Ausführliche Informationen zur Methode finden Sie hier.

Musterexemplare der verschiedenen Fragebögen finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Für die Durchführung des Zensus gelten die gleichen Regularien wie für alle Bundesstatistiken: Der Gesetzgeber gibt vor, welche Merkmale erhoben werden sollen. Außerdem legt er fest, dass die statistischen Ämter die Erhebung durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen müssen. Der Zensus 2011 beruht nicht ausschließlich auf dem Zensusgesetz. Auch das Zensusvorbereitungsgesetz, eine europäische Verordnung sowie Bestimmungen auf Länderebene regeln die Durchführung. Beim Datenschutz gelten weitere rechtliche Grundlagen.

Ausführliche Informationen zu den Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier.

Datenschutz

Der Zensus 2011 ist das momentan größte Statistikprojekt in Deutschland. Leicht vorstellbar, dass dabei Abermillionen von Daten verwaltet und verarbeitet werden. Alleine aus den Melderegistern kommen zu drei verschiedenen Zeitpunkten jeweils rund 88 Millionen Datensätze. Jede einzelne dieser Informationen von und über Menschen unterliegt – abgeschottet im gesicherten Bereich der amtlichen Statistik – strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen.

Die Einzelangaben der Befragten

  • unterliegen der strikten Geheimhaltung,
  • dienen ausschließlich der statistischen Aufbereitung und Auswertung,
  • werden nach Aufbereitung der Daten gelöscht,
  •  werden nicht veröffentlicht.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.

Erhebungsstelle in der Kreisverwaltung

Die Durchführung des Zensus 2011 ist ohne die Mitwirkung der Kommunen nicht leistbar.  In den Verwaltungen der 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte des Landes werden ab November 2010 sog. Erhebungsstellen eingerichtet. Diese rekrutieren, schulen und koordinieren Interviewerinnen und Interviewer. Den Erhebungsstellen obliegt die vollständige Übermittlung der Erhebungsunterlagen an das Statistische Landesamt. Zudem tragen sie zur Klärung von Unstimmigkeiten bei.

Insbesondere für die Koordination der Haushaltsstichprobe wird in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ab dem 01. November 2010 eine Erhebungsstelle eingerichtet.

Die Angaben der Befragten unterliegen der strikten Geheimhaltung. Um dies zu gewährleisten, wird die Erhebungsstelle bei der Kreisverwaltung räumlich und organisatorisch von den übrigen Bereichen getrennt. Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle und alle Interviewer werden zur Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet. Die Angaben der Befragten dienen ausschließlich der statistischen Aufbereitung und Auswertung und werden nach Aufbereitung der Daten gelöscht. In der durch den Zensus 2011 gewonnenen Auswertungsdatenbank werden nur die anonymisierten Personen-, Haushalts-, Erwerbstätigkeits-, Wohnungs- und Gebäudedaten enthalten sein.

Informationen zur Aufgabe der Kommunen finden Sie hier.

Kontakte und Informationen

Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erreichen Sie

Mo.: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

unter der Telefonnummer 06571/14-2000 sowie per E-Mail unter Zensus.Info@bernkastel-wittlich.de. Außerhalb der Servicezeit haben Sie die Möglichkeit, unter dieser Rufnummer eine Nachricht zu hinterlassen, damit unsere Mitarbeiter Sie zurückrufen können.

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie beim Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz unter der Zensus-Hotline 02603/71- 4000 oder per E-Mail unter zensus@statistik.rlp.de.

Weitere ausführliche Informationen zum Zensus 2011 erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:

Wichtige Termine zum Zensus

ab November 2010

  • Vorbefragung von Gebäude- und Wohnungseigentümern
  • Einrichtung von kommunalen Erhebungsstellen zur Durchführung der Befragungen vor Ort

Januar bis April 2010

  • Anwerbung und Schulung von Interviewerinnen und Interviewern durch die kommunale Erhebungsstelle

ab Stichtag 09. Mai 2011

  • Übertragung der Registerdaten und Befragung
    • sämtlicher Gebäude- und Wohnungseigentümer
    • ausgewählter Haushalte
    • in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften

Ergebnisse

Ab November 2012

  • amtliche Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden
  • Gebäude- und Wohnungsdaten bis auf Gemeindeebene
  • Auswertung demografischer, erwerbs- und bildungsstatischer Daten

Weitere Informationen zu den Ergebnissen finden Sie hier.