Durch eine Änderung der Handlungshilfen der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat sich eine gravierende Änderung für Eisdielen ergeben. Eisdielen bleiben grundsätzlich weiterhin geschlossen, erlaubt ist der Abhol-, Liefer- und Bringdienst. Straßenverkauf ist nicht zulässig.