Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021
Ende Januar wurden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das kommende Schuljahr 2020/2021 an die Schüler ausgehändigt. Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die vorzulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingt zu beachten haben.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich als Schulträger weiterführender Schulen weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am Montag, den 16. März 2020, endet. Alle Erziehungsberechtigten und volljährigen Schüler, welche die kostenfreie Ausleihe beantragen möchten, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich oder bei der jeweiligen Schule einreichen. Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 16. März 2020 eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Schulwechsel, angenommen werden.
Ansprechpartner sind Tonya Reinhard, Tel. 06571 14-2341, E-Mail Schulbuchausleihe[at]Bernkastel-Wittlich.de und Niklas Braun, Tel.: 06571 14-2435, E-Mail Schulbuchausleihe[at]Bernkastel-Wittlich.de.
Weitere Informationen unter www.bernkastel-wittlich.de > Kreisverwaltung > Fachbereiche > Bildung und Kultur > Schulbuchausleihe.