Anzeige- und Meldepflicht für landwirtschaftliche Nutztiere
Jeder, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden, Kameliden, Bienen, Geflügel, Fische in Aquakulturen oder Gatterwild hält, muss dies dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mitteilen. Hierzu gehören die Anzeige, Änderung oder Abmeldung einer Tierhaltung beziehungsweise der Standortadresse. Die Änderungen sind schriftlich mitzuteilen. Dies gilt für alle Haltungen unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere und der Zweckbestimmung (egal ob landwirtschaftliche Nutztierhaltung oder Hobbyhaltung). Den Antrag finden Tierhalter als Download auf der Internet-seite www.bernkastel-wittlich.de. Die Meldung an die Kreisverwaltung ersetzt jedoch nicht die Meldung an die Tierseuchenkasse oder den Landeskontrollverband.
In diesem Zusammenhang werden alle Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen darauf hingewiesen, die am 1. Januar in ihrem Bestand befindlichen Tiere an die zentrale Tierdatenbank HIT zu melden. Diese Meldungen können per Internetzugang unmittelbar vorgenommen werden oder mittels Meldekarten an den Landeskontrollverband erfolgen. Jede Person, die in HIT als Halter der genannten Tierarten registriert ist, muss zum Stichtag entsprechende tierartbezogene Meldungen machen, auch wenn sich am 1. Januar keine Tiere im Bestand befinden. Die Meldungen müssen jährlich bis zum 15. Januar erfolgen. Wer zukünftig keine Tiere beziehungsweise einzelne Tierarten mehr halten will, sollte die zugehörige Registrierung in HIT löschen lassen, um der jährlichen Meldepflicht nicht mehr nachkommen zu müssen.