Bund und Länder beschließen Lockerungen
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder über die Verlängerung von Maßnahmen beraten, die im Zuge der Corona-Pandemie ergriffen wurden. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Kontaktbeschränkungen bleiben
Die Kontaktbeschränkungen gelten nach wir vor. In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Aufhalten soll man sich in der Öffentlichkeit nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen, die im eigenen Haushalt leben. Zudem wird das Tragen von so genannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit - insbesondere im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen dringend empfohlen.
Schulen öffnen schrittweise
Ab dem 4. Mai können vorrangig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und die Jahrgänge wieder in die Schule gehen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Das gilt auch für die letzte Klasse der Grundschule, da sie einen Schulwechsel vor sich haben.
In Rheinland-Pfalz werden demnach die Schulen zunächst wie folgt öffnen:
27.04.2020
Prüfungsvorbereitung – Unterricht nur in den Prüfungsfächern – für die Abiturprüfungen ab 30.04.2020 in G8 GTS, Kollegs, Abendgymnasien, Beruflichen Gymnasien
- Abschlussprüfungen ab dem 11.05.2020 in FOS, BOS II, duale BOS, HBF, BF II
04.05.2020
Prüfungs- und Abschlussklassen Qualifikationsrelevante Jahrgangsstufen an ABS und BBS:
- G9: Jahrgangsstufen 11 und 12 und Klassenstufe 10
- G8: Jahrgangsstufen 11 und 10
- IGS: Jahrgangsstufe 12, 11, 10 und 9
- RS+: Jahrgangsstufe 11 (FOS), 10 und 9
- BBS: Jahrgangsstufe 12 und 11 des Beruflichen Gymnasiums;
- alle BVJ und BF I
- BVJ und BFS an BBS:
- Klassenstufe 4
Die Kultusministerkonferenz wurde beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
Die Notbetreuung in den Kitas wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Keine soziale Isolation der Menschen in den Heimen
Für Risikogruppen und insbesondere für Pflegeheime sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei müsse auch berücksichtigt werden, dass diese Maßnahmen nicht zu einer "sozialen Isolation der Menschen in den Heimen" führen. Daher sollen hier jeweils spezifische Konzepte erarbeitet werden.
Viele Geschäfte können öffnen
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen. Dabei müssen sie jedoch Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Unabhängig von der Verkaufsfläche, aber unter Beachtung der gleichen Auflagen, können Auto- und Fahrradgeschäfte sowie Buchhandlungen wieder öffnen. Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, dass sie ihren Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufnehmen können. Ebenfalls unter Auflagen und unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung.
Großveranstaltungen bleiben untersagt
Da Großveranstaltungen in der Infektionsdynamik eine große Rolle spielen, bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
Weiterhin keine Gottesdienste
Religiöse Feierlichkeiten und Zusammenkünfte können weiterhin nicht stattfinden.
Weiterer Fahrplan
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder werden am 30. April das Infektionsgeschehen sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland erneut bewerten. Im Lichte der Ereignisse können dann weitere Maßnahmen ab dem 4. Mai beschlossen werden.