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Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- beziehungsweise Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Wenn diese Leistungen bewilligt werden, beträgt der Eigenanteil an den Kosten des Mittagessens in der Ganztagsschule oder im Ganztagskindergarten nur ein Euro pro Essen. Hierdurch sollen alle Kinder die Möglichkeit erhalten, an der gemeinsamen Mittagsverpflegung in der Schule oder Kita teilzunehmen, damit sie auch am Nachmittag gestärkt am Unterricht oder den Betreuungsangeboten teilnehmen können.

Anträge von Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld II sind beim Jobcenter zu stellen. Bezieher von Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfeleistungen und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können die Anträge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich oder den örtlichen Sozialämtern der Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich oder der Einheitsgemeinde Morbach stellen. Diese Stellen halten Antragsvordrucke und Merkblätter bereit und sind beim Ausfüllen behilflich. Im Falle der Bewilligung der Leistungen werden Gutscheine ausgestellt, die beim Schul- oder Kindergartenträger vorzulegen sind, damit dieser die Eigenbeteiligung je Essen auf einen Euro reduzieren kann. Auf der Internetseite des Landkreises steht der „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ auch zum Download bereit (www.bernkastel-wittlich.de, Stichwort Bildungspaket). Neben dem vergünstigen Mittagessen ermöglicht das Bildungs- und Teilhabepaket Kindern aus anspruchsberechtigten Familien weitere Leistungen zur erleichterten Teilhabe am schulischen, sozialen und kulturellen Leben, wie beispielsweise für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Kosten für eintägige Ausflüge der Schule oder Kita sowie für mehrtägige Klassenfahrten, außerschulische Lernförderung oder betraglich begrenzte Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen, Freizeiten oder Unterricht in künstlerischen Fächern. 

Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sind: