Feiern im Karneval mit gutem Vorbild für Kinder und Jugendliche
Karneval und Veranstaltungen in der „Fünften Jahreszeit“ gehören zu unserer Region dazu. Damit der Spaß, gute Laune und die Feierstimmung für alle ein Erfolg wird, ist die Umsetzung des Jugendschutzes ein wichtiger Faktor.
Zahlreiche Karnevalisten investieren viel Zeit und ehrenamtliches Engagement in die Vorbereitung von Veranstaltungen. Alle wollen, dass ihre Veranstaltungen gut verlaufen und positiv in Erinnerung bleiben. Jugendschutz braucht gute Vorbilder. Menschen, für die die Einhaltung des Jugendschutzes zum Wohl von Kindern und Jugendlichen selbstverständlich ist. Verläuft der Karneval ohne negative Meldungen über alkoholisierte junge Menschen, bleibt ein gutes Image der Umzüge und Fastnachtsveranstaltungen in Erinnerung.
Es gibt leider immer wieder eine andere Seite an den Faschingstagen: Alkoholmissbrauch ist in der Karnevalszeit oft auch unter Kindern und Jugendlichen verbreitet. So gelangen Minderjährige beispielsweise bei Karnevalsumzügen zu leicht an Alkohol, zum Beispiel durch die Alkohol-Abgabe seitens der beteiligten Aktiven. Manche Minderjährige mischen sich alkoholhaltige Getränke selbst oder umgehen auf andere Weise die Jugendschutzbestimmungen. Verharmlosung hilft hier nicht weiter: Alkohol wirkt bei Kindern und Jugendlichen viel stärker als bei Erwachsenen! Bei Kindern reagiert das Nervensystem wesentlich empfindlicher als bei Erwachsenen. Daher reichen bereits 0,5 Promille Alkohol im Blut bei Kindern aus, um bewusstlos werden zu können.
Hier sind alle – Eltern, Vereine, Veranstalter, Gewerbetreibende und generell alle Erwachsene – aufgerufen, sich ihrer Verantwortung im Jugendschutz als Vorbild für Kinder und Jugendliche bewusst zu sein. Jugendschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Behörden, sondern beginnt zu Hause in der Familie und ist ganzjährig gefragt: in unseren Vereinen, bei Veranstaltungen und bei allen anderen öffentlichen Gelegenheiten.
Das Jugendschutzgesetz regelt hierzu: An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Hochprozentiger Alkohol darf auch nicht in gemischter Form von Jugendlichen unter 18 Jahren konsumiert werden.
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24:00 Uhr gestattet werden.
Minderjährige werden immer wieder, gerade an Karnevalstagen, mit übermäßigem Alkoholkonsum oder sogar mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. Daher regt auch in diesem Jahr der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises, Stephan Rother, zusammen mit dem Arbeitskreis „Jugendschutz/Suchtprävention im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ die Karnevalsvereine und Veranstalter an, sich an der Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzes zu beteiligen. Alkoholfreie Angebote und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche in der Karnevalszeit können gute Anregungen sein, um den Jugendschutz und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.
Die Erklärung zur Aktion „Närrische Selbstverpflichtung im Karneval“ sowie Jugendschutztabellen und weitere Informationen zum Jugendschutz sind über den Jugendschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Stephan Rother, Tel.: 06571 14-2220, E-Mail: Stephan.Rother[at]Bernkastel-Wittlich.de erhältlich.