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Der Kreistag hat die Anpassung der Fördersätze der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Bernkastel-Wittlich beschlossen. Hiernach wird der Tagessatz für Maßnahmen zur Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens, Hilfen zur Freizeitgestaltung und Angebote der Schulferienbetreuung von 1,70 € je Tag und Teilnehmer auf 3,00 € erhöht. Die Änderung der Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Juli 2020 in Kraft.

Die aktuelle Richtlinie steht hier zum Download bereit. Voraussetzung für eine Förderung ist der Beitritt des Antragsstellers beziehungsweise einer vertretenden übergeordneten Organisationseinheit (beispielsweise Landesverband, Dachverband) zur „Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz vom 23.01.2014“.

Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist Gudrun Weber, Telefon: 06571 14-2265, E-Mail: gudrun.weber[at]bernkastel-wittlich.de, Di, Mi und Fr vormittags.