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Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 wurden die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und die Einkommensgrenzen angehoben. Dadurch wird es mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das Wohngeld wird damit an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2016 angepasst. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und kann frühestens ab dem Antragsmonat bewilligt werden. Das Team der Wohngeldstelle in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich berät gerne und führt Probeberechnungen zur Ermittlung eines etwaigen Wohngeldanspruches durch.

Alle Haushalte, denen Wohngeld über den 1. Januar 2020 hinaus bewilligt war, haben automatisch einen neuen Bescheid mit dem neuen, höheren Wohngeldbetrag erhalten.

Weitere Informationen über die Miethöchstbeträge und die Einkommensgrenzen finden Interessierte hier.