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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden Menschen gesucht, die sich als Jugendschöffe zur Verfügung stellen.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die in Jugendstrafverfahren mitwirken. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme teil wie die Berufsrichter. Dabei wirken sie sowohl am Urteil als auch an anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung mit.

Jugendschöffen sollten zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Neben den allgemeinen Voraussetzungen sollten sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Interessierte unter www.schoeffenwahl.de .

Wer sich für dieses verantwortungsvolle und wichtige Ehrenamt entscheidet, kann sich bis zum 15. April 2023 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Einen Bewerbungsvordruck finden Interessierte hier. Bei Fragen stehen Gudrun Weber, 06571 14-2265 oder Bernd Bäumler, 06571 14-2210 gerne zur Verfügung.