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Über den Stufenplan hinaus hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden weitere Lockerungen ab dem 10. Juni angekündigt.

Ab dem 10. Juni 2020 und somit früher als geplant können Bus- und Schiffsreisen wieder stattfinden. Diese sind unter den Bedingungen des ÖPNV möglich, also mit Abstandsregeln und wo nicht möglich, mit Maskenpflicht.

Als weitere Neuerung hinzugekommen ist außerdem, dass sich ab 10. Juni zu jedem Anlass bis zu zehn Personen treffen dürfen, egal aus wie vielen Hausständen.

Ebenfalls neu: bei Außenveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen, wie Gottesdiensten, Theater, Kinos, muss am Platz selbst keine Maske mehr getragen werden. Die Reservierungspflicht in der Gastronomie wird aufgehoben, die Notwendigkeit der Kontakterfassung bleibt bestehen, die Schließzeit der Gastronomie wird unter Beachtung der sonstigen Sperrzeiten bis 24 Uhr ausgedehnt. Auch Proben von Chören sind unter Einhaltung von 3 Meter Mindestabstand dann wieder zugelassen.

Andere Lockerungs- und Öffnungsmaßnahmen waren ohnehin für den 10. Juni 2020 geplant: Hallenschwimmbäder und Wellnessanlagen, vor allem auch in der Hotellerie, dürfen wieder öffnen. Auch sind erstmalig Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen erlaubt. Ebenso können Freizeitparks sowie Campingplätze wieder vollständig öffnen.