Mit Naturpark-Fördermitteln die Region gestalten
Um eine zukunftsorientierte Entwicklung der Region gemeinsam mit der Bevölkerung zu gewährleisten, unterstützt und fördert der Naturpark Saar-Hunsrück die Erhaltung und Weiterentwicklung einer regionalspezifischen attraktiven Natur- und Kulturlandschaft. Gegenstand der Förderung sind Projekte und Maßnahmen, die den sechs von den Umweltministerien vorgegebenen Handlungsfeldern des von der Naturpark-Mitgliederversammlung beschlossenen Naturpark-Handlungsprogramms für die Jahre 2019 bis 2028 entsprechen:
Projekte und Maßnahmen zur:
1. Sicherung der biologischen Vielfalt, Landschaftspflege und -entwicklung
2. naturnahen und naturverträglichen Erholung
3. Bildung für nachhaltige Entwicklung und Information zu Natur und Landschaft
Initiierung von:
4. dauerhaft umweltgerechten Landnutzungen
5. sowie von nachhaltigem Tourismus
6. Mitwirkung an einer nachhaltigen Regionalentwicklung
Zur Umsetzung dieser Handlungsfelder stellt das Land Rheinland-Pfalz jährlich Fördermittel bereit. Die Zuwendungen können je nach Maßnahme bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Für Natur- und Artenschutzmaßnahmen ist eine 100 %-Förderung möglich. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen wie z. B. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Antragsteller können Kommunen und Vereine im rheinland-pfälzischen Teilgebiet des Naturparks sein. Die Antragsformulare 2020 sind unter www.naturpark.org, “Aktuelles“ Downloads abrufbar. Förderanträge für das Maßnahmenjahr 2020 sind bei der Geschäftsstelle des Naturparks Saar-Hunsrück in zweifacher Ausfertigung bis zum 28. August 2020 über die zuständige Verbandsgemeinde/Gemeinde einzureichen.
Weitere Informationen: Geschäftsstelle Naturpark Saar-Hunsrück, Ansprechpartnerin: Ökologische Fachkraft Anna Ritter: Trierer Straße 51, 54411 Hermeskeil, Tel. 06503 9214-17, a.ritter[at]naturpark.org.