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Anfang Dezember 2020 fand im Kreishaus in Wittlich die staatliche Fischerprüfung statt. Geprüft wurden die Themengebiete Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz. Die Prüfung erfolgte vor dem Prüfungsausschuss bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung unter Vorsitz des Kreisfischereiberaters Bruno Schüller aus Großlittgen und Alfred Reichert aus Kröv als Vertreter einer Fischereiorganisation. Insgesamt waren 25 Teilnehmer zur Prüfung angemeldet. 22 Prüflinge haben bestanden.

Im Anschluss an die Prüfung wurden den 22 erfolgreichen Prüflingen die Prüfungszeugnisse von Barbara Engeln-Ahrens, Vertreterin der Unteren Fischereibehörde ausgehändigt, die zur Ausstellung eines Fischereischeines berechtigen. Den Glückwünschen schlossen sich Bruno Schüller und Alfred Reichert an.

Die nächste Prüfung findet landesweit am Freitag, 4. Juni 2021 statt. Aufgrund der Corona-Pandemie-Bestimmungen ist die erste Fischereiprüfung im Jahr 2020 ausgefallen, wodurch viele Prüflinge ihre Prüfung nicht ablegen konnten. Aus diesem Grund legt die oberste Fischereibehörde für das Jahr 2021 außerordentliche Prüfungstermine, für die staatliche Fischereiprüfung am 26. März 2021 und am 3. September 2021 fest. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgang. Die Fischerorganisationen werden Zeit und Ort des Lehrganges frühzeitig in der Presse bekannt geben.

Wer an der nächsten Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung stellen. In der Regel wird dies während des Vorbereitungslehrganges veranlasst.

Der Fischereischein kann nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt werden. Ein Jugendfischereischein kann bereits für Personen ab dem vollendeten siebten Lebensjahr erteilt werden.

Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers (Blauer Schein). Alle Fischereischeine werden ausgestellt von den Verbandsgemeindeverwaltungen, der Gemeindeverwaltung Morbach sowie der Stadtverwaltung Wittlich.

Weitere Informationen sind bei Barbara Engeln-Ahrens, Tel.: 06571 14-2340, E-Mail: Barbara.Engeln-Ahrens@Bernkastel-Wittlich.de von der Unteren Fischereibehörde erhältlich.